Hamburg.

Im Zusammenhang mit der verdeckten Ermittlerin „Iris Schneider“ hat die Redaktion des Freien-Sender-Kombinats (FSK) Klage gegen die Innenbehörde eingereicht. Der Schriftsatz sei dem Verwaltungs­gericht am Dienstag zugestellt worden, bestätigte Sprecher Andreas Lambiris.

Der Fall „Iris Schneider“, der Ende vergangenen Jahres bekannt wurde, hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. So war die Polizeibeamtin zwischen 2001 und 2006 undercover im Umfeld der Roten Flora eingesetzt worden. Nach Berichten aus der linken Szene soll sie sich dabei auch über ein sexuelles Verhältnis Zugang zu Privatleben und Privaträumen verschafft haben. Zudem soll sie bei dem freien Sender FSK mitgearbeitet haben.

Mit dieser redaktionellen Mitarbeit der verdeckten Ermittlerin habe die Behörde schwerwiegend gegen die Presse- und Rundfunkfreiheit verstoßen, begründet der FSK seine Klage. „Wenn eine Person an Redaktionsarbeit, Sendungsvorbereitung und -produktion beteiligt ist, die ohne das Wissen der anderen ihr Gehalt von der Polizei bezieht, wird die Pressefreiheit zur Farce“, sagt Regina Mühlhäuser vom Radiosender re(h)v(v)o(l)lte. Mit ihrer Klage wolle der Sender dazu beitragen, dass der Sachverhalt bestmöglich aufgeklärt werde. Es werde einige Zeit dauern festzustellen, ob die Klage rechtmäßig sei, sagte Lambiris. Nach Zustellung der Klagebegründung werde im nächsten Schritt die Innenbehörde um Stellung gebeten.