Hamburg. Naturschützer halten vier Wohnungsbauprojekte mit rund 1500 Einheiten für problematisch. Gesetz erlaube nur befristete Unterkünfte.

Der BUND hält die Genehmigung einer Reihe von „Flüchtlingsunterkünften mit der Perspektive Wohnen“ für rechtlich problematisch. Zu überdenken seien die Projekte Hummelsbütteler Feldmark (Rehagen, 400 Wohnungen), östlich Haferblöcken im Öjendorfer Park (300 Wohnungen), am Eidelstedter Duvenacker (105 Wohnungen) und am Bergedorfer Gleisdreieck (780 Wohnungen), sagte der Hamburger BUND-Geschäftsführer Manfred Braasch. Die vom Bundesgesetzgeber neu geschaffenen Ausnahmetatbestände im § 246 des Baugesetzbuches erlaubten kein dauerhaftes Wohnen in den fraglichen Gebieten, sondern nur eine in befristete Unterbringung für drei Jahre.

Das Senatskonzept sieht vor, Wohnungen zu bauen, sie zunächst als Flüchtlingsunterkünfte zu deklarieren und später als Sozialwohnungen auch an andere Nutzer zu geben. Der Grundeigentümerverband hatte vor wenigen Tagen ein Gutachten präsentiert, das rechtliche Zweifel an der städtischen Genehmigungspraxis für Flüchtlingsunterkünfte geltend macht.

Braasch wirft der Koalition vor, im Windschatten der Flüchtlingsunterkünfte ganz normalen Wohnungsbau zu betreiben. Nach Lesart des BUND erlaube das Gesetz Ausnahmegenehmigungen für den Bau von Flüchtlingsunterkünften in Landschaftsschutzgebieten, Parks oder auf Bahnanlagen nur als allerletztes Instrument. Also erst wenn klar ist, dass alle anderen Alternativen geprüft sind und keinen Erfolg versprechen.

Braasch kritisierte auch die jüngsten Zugeständnisse der rot-grünen Koalition in den Gesprächen mit dem „Verein zum Erhalt der Hummelsbütteler Feldmark“. Der Verzicht auf Teile der Bebauung im Landschaftsschutzgebiet sei zwar „zunächst einmal gut“, doch müsse „das Gesamtpaket bewertet werden“. Die Koalition will den Standort Wildes Moor aufgegeben, am Rehagen aber immer noch bauen (wir berichteten). Die Naturschützer fordern den Stopp beider Projekte. Vertreter der Umweltbehörde hatten zu erkennen gegeben, dass sie den Bereich Rehagen für ökologisch sensibler halten als die Fläche Wildes Moor.

Braasch wies außerdem darauf hin, dass der SPD-Fraktionschef Andreas Dressel in den Kompromiss-Gesprächen ausdrücklich von „Nachverdichtungspotential in der Feldmark“ gesprochen habe, und Gutachter danach suchen lassen wolle. „Schon die Formulierung ist absurd“, sagte Braasch. „Ein landschaftsgeschütztes Gebiet ist gerade definiert als eines, in dem kein Wohnungsbau möglich ist.“ Der Ausspruch Dressels zeige, dass der Flächenschutz in Hamburg mit dem Rücken zur Wand stehe. Laut SPD soll ein Gutachter in der Feldmark Flächen finden, auf denen „kleinteiliger Wohnungsbau ohne unvertretbare Eingriffe“ machbar sei.

Weiter monierte Braasch die städtebauliche Konzeption der Siedlungen in den Grüngebieten. „Es werden weit in die Landschaftsachsen hinein Inseln geplant statt am Rand direkt an bestehende Baugebiete anzuknüpfen“, sagte Braasch. So entstünden quasi Baulücken, deren Füllung bereits heute programmiert werde: „Wenn die Landschaftsachse heute schon angeknabbert wird, ist in späteren Zeiten die zur Lückenschließung nötige Aufhebung des Landschaftschutzes leichter zu begründen.“