Hamburg. Islamfeindliche Rede des AfD-Abgeordneten könnte zu Parteiausschluss führen. Unklar ist, ob auch die Staatsanwaltschaft ermittelt.

Der Hamburger AfD-Politiker Ludwig Flocken muss nach seiner islamfeindlichen Rede in der Bürgerschaft am Mittwoch mit einem Ausschluss aus der Partei rechnen. AfD-Landeschef Bernd Baumann bezeichnete Flockens Rede am Donnerstag als „unterirdisch“ und sagte dem Abendblatt: „Das hat mit AfD nichts zu tun.“ Die Partei prüfe nun, wie sie gegen Flocken vorgehen könne. Dazu gehöre auch ein Parteiausschlussverfahren.

Das sagte Flocken in seiner Rede

Flocken hatte in einer Rede über Salafismus betont, „keinen Respekt vor dem Islam“ zu haben: „Keinen Respekt vor einem absurden Ausmaß an Frauenverachtung, vor Menschen, die ihre Frauen genitalverstümmeln, als Müllsäcke verkleiden, vergewaltigen und die Vergewaltigten noch bestrafen und ermorden.“

Er brachte den Islam auch mit Missbrauch und Vergewaltigung von Babys in Zusammenhang und sagte, er hoffe „inständig, dass diese gottverdammte Religion in die Wüste zurückkehrt, aus der sie gekommen ist“.

Bürgerschaftspräsidentin Carola Veit (SPD) hatte Flocken nach einer von der Linken beantragten Sitzung des Ältestenrates von der weiteren Sitzung des Bürgerschaft ausgeschlossen – so einen Vorfall hat es seit mehr als 20 Jahren nicht mehr gegeben.

AfD leitete Anfang April Parteiausschlussverfahren ein

AfD-Vize und Justiziar Alexander Wolf betonte am Donnerstag allerdings, dass ein Parteiausschluss deutlich komplizierter sei als ein Fraktionsausschluss. Gleichwohl habe die Partei bereits Anfang April ein solches Verfahren eingeleitet.

Zum einen habe dabei eine Rolle gespielt, dass Flocken sein Mandat nach dem Austritt aus der AfD-Fraktion nicht zurückgegeben habe, zudem habe er nicht abgestimmte Schriftliche Kleine Anfragen eingereicht und auch Veranstaltungen besucht, die „jenseits von dem sind, was wir tolerieren können“.

Nun werde auch Flockens Rede vom Mittwoch bei dem Verfahren eine Rolle spielen. Der Landesvorstand soll den Antrag auf Ausschluss Flockens am Montag beschließen. Dieser würde dann zur Entscheidung an das Landesschiedsgericht der AfD weitergeleitet.

Wie soll Bürgerschaft mit Flocken umgehen?

Flocken selbst war bereits im Fe­bruar aus der AfD-Bürgerschaftsfraktion ausgetreten und damit einem Ausschluss zuvorgekommen. Am Donnerstag sagte Flocken dem Abendblatt, er würde „gern in der AfD bleiben, wenn sie sich weiter so entwickelt wie momentan“. Von seinen Äußerungen aus der Rede wollte der 55 Jahre alte Orthopäde nichts zurücknehmen.

Innerhalb der Bürgerschaft wird derweil diskutiert, wie man mit derartigen Provokationen umgehen soll. Ignorieren? Sanktionieren? Oder eine inhaltliche Auseinandersetzung suchen? „Ich würde das immer von Fall zu Fall abwägen“, sagte Antje Möller (Grüne).

Da Flocken das eigentliche Thema Salafismus an Schulen völlig ignoriert hatte, hatte Möller in ihrer Funktion als Vize-Präsidentin und Sitzungsleiterin den AfD-Politiker mehrfach aufgefordert, zur Sache zu sprechen, ihm dann einen Ordnungsruf erteilt und – weil er unbeirrt weiter gegen den Islam hetzte – das Mikrofon abgestellt. Möller: „Seine Rede war dem Thema und dem parlamentarischen Sprachgebrauch nicht angemessen.“

Cansu Özdemir, Fraktionschefin der Linkspartei, begrüßte den Rauswurf Flockens, sagte aber: „Ich hätte erwartet, dass ihm schneller das Wort entzogen wird.“ Sie plädiere nicht dafür, wegen jeder Kleinigkeit den Ältestenrat einzuberufen. „Aber die Rede von Herrn Flocken war nicht zu tolerieren, da musste man eingreifen.“ Auch aus Sicht von Karin Prien (CDU) war eine Grenze überschritten: „Deshalb war der Ausschluss von Herrn Flocken in Ordnung.“ Für die Schul- und Flüchtlingsexpertin war der Vorfall auch aus inhaltlichen Gründen bedauerlich: Denn die eigentliche Debatte über den Salafismus an Schulen fand durch den Eklat keine Beachtung mehr.

Hat sich Flocken strafbar gemacht?

In Paragraf 166 Strafgesetzbuch heißt es: „Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat einer Sprecherin zufolge Kenntnis von dem Vorfall in der Bürgerschaft. Ob sie von Amts wegen gegen Flocken ermittelt, sei noch nicht entschieden. „Es liegt bislang auch keine Strafanzeige wegen Beleidigung oder Verleumdung gegen Herrn Flocken vor.“

Linkspartei lässt Vorfall prüfen

Die Linkspartei in der Bürgerschaft lässt den Vorfall ebenfalls juristisch prüfen. „Ich bin dafür, Anzeige zu erstatten“, sagt Fraktionschefin Cansu Özdemir. „Das Grundgesetz gilt auch im Parlament.“ Auch die CDU-Abgeordnete und Juristin Karin Prien sagt: „Ich würde es begrüßen, wenn Flockens Äußerungen auf eine strafrechtliche Relevanz hin überprüft würden.“

Der Artikel 14 der Hamburgischen Verfassung schützt Bürgerschaftsabgeordnete in ihrer parlamentarischen Arbeit. Er regelt unter anderem, dass gegen Abgeordnete wegen Äußerungen oder Abstimmungen in der Bürgerschaft oder in einem der Ausschüsse nicht gerichtlich vorgegangen werden darf. Allerdings ist das kein absoluter Freibrief. So können etwa „verleumderische Beleidigungen“ mit Zustimmung des Parlaments verfolgt werden. „Die Ermittlungsbehörden müssen nun klären, ob eine solche verleumderische Beleidigung vorliegt. Dann würde die Bürgerschaft entscheiden, ob sie die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft genehmigt“, sagt Bürgerschaftspräsidentin Carola Veit (SPD).