Hamburg. Die geplante Unterkunft war zuvor per Eilverfahren gestoppt worden. Nach einer Baugenehmigung wollen die Anwohner erneut klagen.

Im Streit um den Bau einer Flüchtlingsunterkunft in Klein Borstel ist am Montag das Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht ohne Urteil eingestellt worden. Die Unterkunft nördlich des Ohlsdorfer Friedhofs, in der 700 Asylberechtigte untergebracht werden sollen, kann daher vorerst weitergebaut werden. Allerdings kündigte der Anwalt der Anwohner, Gero Tuttlewski, an, es sei noch am Montag vor dem Verwaltungsgericht eine Klage gegen die inzwischen von der Stadt erteilte Baugenehmigung eingereicht.

Auslöser des Streits ist der Plan der Stadt, am ehemaligen Anzuchtgarten des Ohlsdorfer Friedhofs für einen Zeitraum von zehn Jahren eine Flüchtlingsunterkunft zu errichten. Um rasch und ohne Anhörung der Nachbarn bauen zu können, berief die Sozialbehörde sich auf das Sicherheits- und Ordnungsgesetz (SOG). Das Verwaltungsgericht beanstandete die Vorgehensweise und stoppte den Bau. Auch wenn die Stadt das SOG anwende, sei eine Baugenehmigung notwendig, erklärten die Richter zur Begründung.

Die Bauarbeiten am ehemaligen Anzuchtgarten in Klein Borstel gehen vorerst weiter
Die Bauarbeiten am ehemaligen Anzuchtgarten in Klein Borstel gehen vorerst weiter © dpa | Daniel Bockwoldt

Eine Entscheidung des Hamburger Oberverwaltungsgerichts (OVG) wurde jetzt überflüssig, da beide Parteien das Beschwerdeverfahren für erledigt erklärt haben, teilte das Gericht am Montag mit. Der Grund: Die Stadt hatte nachträglich eine Baugenehmigung für die Flüchtlingsunterkunft erteilt. Über diese Genehmigung wollte das OVG aus Verfahrensgründen jedoch nicht befinden. Deshalb war eine erneute Klage der Anwohner vor dem Verwaltungsgericht notwendig.

Das Verwaltungsgericht hatte in den vergangenen Wochen mehrfach den Bau von Flüchtlingsunterkünften gestoppt, weil diese allein auf Grundlage des SOG errichtet werden sollten. Jetzt müssen die Richter darüber befinden, ob im Falle von Klein Borstel bei der Erteilung der Baugenehmigung die Rechte der Anwohner ausreichend berücksichtigt wurden. In seinem ersten Beschluss hatte das Gericht verfassungsrechtliche Bedenken über die im Oktober beschlossenen Ausnahmeregelungen im Baurecht geäußert.

Sowohl Stadt als auch Anwalt der Anwohner zeigten sich am Montag zuversichtlich, dass sie bei dem neuen Verfahren erfolgreich sein werden.