Hamburg . Das Gericht hat den Baustopp noch nicht aufgehoben. Dennoch buddelt die Stadt in Klein Borstel los. Die Begründung ist plausibel.
In dem Streit um den Bau einer Unterkunft für 700 Flüchtlinge im Stadtteil Klein Borstel darf die Stadt Hamburg auf eigenes Risiko mit Erdarbeiten beginnen. Das gehe aus einer Zwischenverfügung des Oberverwaltungsgerichts hervor, sagte der Anwalt der Bürgerinitiative „Lebenswertes Klein-Borstel“, Gero Tuttlewski, am Freitag. Ein weiterer Antrag der Stadt auf Umbau eines Verwaltungsgebäudes auf dem geplanten Baugeländegelände sei allerdings abgelehnt worden.
Das Gericht habe in seiner Entscheidung betont, dass mit der Zwischenverfügung keine Vorentscheidung verbunden sei, sagte Tuttlewski weiter. Der Zwischenverfügungen liege eine reine Folgenabwägung zugrunde. Hintergrund sei, dass die Stadt auf Grund der winterlichen Witterung möglicherweise über mehrere Monate nicht mit dem Bau der Unterkunft beginnen könnte, sollte sie vor Gericht Recht bekommen.
Die Anwohner wollen erreichen, dass die dauerhaft geplante Flüchtlingsunterkunft kleiner ausfällt. Das Hamburger Verwaltungsgericht hatte Ende Oktober einen Baustopp für die Flüchtlingsunterkunft in Klein Borstel verhängt. Wie bei der Sophienterrasse in Harvestehude ignorierte die Stadt den vorhandenen Flächennutzungsplan.