Hamburg. Auch die letzten drei Anwohner nehmen ihre Klagen gegen den Ausbau der A 7 zurück und einigen sich mit der Stadt.
Drei Anwohner waren am Ende noch übrig geblieben. Drei von ursprünglich 44. Mit 41 von ihnen hatte die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation bereits im Juni eine Einigung erzielt. Nun haben auch die letzten Anwohner ihre Klagen gegen den Ausbau der A 7 vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zurückgenommen (Aktenzeichen 9 A 15.13). Damit kann die Autobahn wie geplant im Abschnitt Stellingen zwischen Volkspark und dem Autobahndreieck Hamburg-Nordwest ausgebaut werden.
Die außergerichtliche Einigung sieht vor, dass die städtische Saga-GWG den drei Anwohnern ihre Reihenhäuser abkauft. Die Kaufpreise sind identisch mit den Summen, die die Stadt Hamburg im Juni mit den 41 anderen Anwohnern vereinbart hatte, wie Behördensprecherin Susanne Meinecke mitteilte. Für ein Reihenmittelhaus sind jeweils 200.000 Euro vorgesehen, bei einem Reihenendhaus wird die Stadt 240.000 Euro zahlen. Dadurch erhalten die Anwohner höhere Erlöse als sie bei einem späteren Verkauf ihrer Häuser erreichen könnten, da der Verkehrswert durch die Bauarbeiten für die Autobahn sinken wird. Dieses Ergebnis hatte die Hamburger Kanzlei Mohr erzielt, die sich nach der Einigung im Juni allerdings aus dem Verfahren zurückgezogen hatte. Die drei übrig gebliebenen Anwohner hatten sich deshalb einen anderen Anwalt suchen müssen, der sich in der kurzen Zeit bis zur Verhandlung, die für diesen Donnerstag angesetzt war, in die umfangreichen Akten hatte einarbeiten müssen.
Bei dem Rechtsstreit ging es um einen Streckenabschnitt der A 7 mit einer Länge von 1,6 Kilometern, auf dem die Autobahn von derzeit sechs auf dann acht Spuren erweitert werden soll. 893 Meter des Abschnitts sollen in einem Tunnel geführt werden, der 51 Meter breit sein und über einen Deckel und eine Erdüberdeckung verfügen soll, die zwei bis drei Meter über das Gelände hinausragen werden. Die anliegenden Häuser sollen dann einen Abstand von neun bis 13 Meter zur Tunnelwand haben. Die Kläger bemängeln einen zu geringen Lärmschutz und eine Vielzahl von Abwägungsfehlern bei den Planungen. Allerdings hätten die Klagen den Ausbau sehr wahrscheinlich nur verzögern, aber nicht grundsätzlich verhindern können. Möglicherweise hätten die fünf Bundesrichter dann entschieden, dass die Hamburger Verkehrsbehörde die Autobahn ausbauen darf, aber noch beim Lärmschutz vor allem während der Bauphase nachbessern muss.
Dennoch hatten die drei Anwohner gepokert und darauf spekuliert, durch ihre Klagen höhere Kaufpreise für ihre Häuser bei der Stadt durchsetzen zu können. Darin hatten sie sich allerdings getäuscht. Die Stadt Hamburg hatte schon in den vergangenen Wochen während der außergerichtlichen Verhandlungen mitgeteilt, dass sie auch diesen Klägern identische Kaufangebote unterbreitet hatte. Ein Grund dafür, dass die Stadt den Kaufpreis nicht erhöhte, dürfte auch in einer Vertragsklausel liegen, die die Kanzlei Mohr für die anderen Anwohner im Juni durchgesetzt hatte. „Wenn die Stadt in den letzten Verträgen höhere Kaufpreise zugebilligt hätte, hätten alle anderen Vertragsparteien aufgrund dieser Klausel einen Anspruch auf Erhöhung der Kaufpreiszahlung“, sagte Anwalt Jan Mittelstein. Wenn die Behörde jetzt jedem der drei Anwohner beispielsweise 10.000 Euro mehr zugesagt hätte, hätten die Mehrkosten nicht nur bei 30.000 Euro für diese drei Anwohner gelegen, sondern bei 440.000 Euro für alle 44 ehemaligen Kläger.
Von den Kaufangeboten der Stadt sollen übrigens nicht nur jene Anwohner profitieren, die Klagen eingereicht hatten. „Bei einzelnen nicht klagenden Grundstückbetroffenen steht der Abschluss von Kaufverträgen noch aus“, sagte Behördensprecherin Meinecke. „Auch hierfür laufen die Vorbereitungen auf Grundlage der vorhandenen Vertragsmuster.“
Ein Grund für die Klagerücknahme dürfte auch darin liegen, dass die Grundstücke selbst im Fall eines Sieges der Kläger für den Autobahnbau hätten enteignet werden können. Diese Möglichkeit sieht das Grundgesetz vor. Die Entschädigungen, die für die Enteignungen gewährt worden wären, hätten aber vermutlich noch unter den jetzt festgelegten Summen gelegen.
Am vergangenen Freitag wurden die Verträge mit den letzten drei Klägern laut Behördensprecherin Susanne Meinecke notariell beurkundet. Nun könne die Vergabe der Bauleistungen für den Tunnel Stellingen weiter vorbereitet werden, kündigte Meinecke an. Die Bauarbeiten sollen Ende dieses Jahres auch in diesem Teilabschnitt beginnen.