Hamburg . Muss sich der Fraktionschef der Linken im Bundestag wegen möglicher Stasi-Verstrickungen verantworten? Warum die Entscheidung dauert.

Eine Entscheidung über eine Anklageerhebung gegen den Linken-Fraktionsvorsitzenden Gregor Gysi wegen mutmaßlicher Stasi-Verstrickungen ist auf absehbare Zeit nicht in Sicht. „Dafür gibt es keinen Termin“, sagte Hamburgs Justizsenator Till Steffen (Grüne). Zunächst müsse sich die Strafrechtsabteilung in seiner Behörde ein Bild machen. „Und dafür braucht es eben die Zeit, die es braucht.“

Vor knapp einem Monat war bekanntgeworden, dass der zuständige Staatsanwalt nach umfangreichen Ermittlungen den Fraktionschef der Linken im Bundestag nicht belangen wollte, Generalstaatsanwalt Lutz von Selle ihn aber dennoch anwies, Anklage zu erheben. Dagegen begehrte der Beamte auf und beschwerte sich bei der Justizbehörde über die von ihm „als nicht rechtmäßig angesehene Weisung“.

„Ich entscheide nur mittelbar über eine Anklageerhebung gegen Gysi“, sagte Steffen. Wenn sich ein Beamter gegen eine Weisung wehren wolle, dann dürfe er das. Und diese „Remonstration“ liege jetzt in der Strafrechtsabteilung zur Prüfung. „Wenn von dort eine Einschätzung vorliegt, dann muss ich mir über eine Entscheidung Gedanken machen.“

Die Staatsanwaltschaft hat über Jahre geprüft, ob Gysi eine falsche eidesstattliche Versicherung abgegeben hat. Es geht um die Frage, ob er als Anwalt in der DDR mit der Stasi zusammengearbeitet hat. Vor Gericht wehrte sich Gysi bisher stets erfolgreich gegen den Vorwurf, er habe Mandanten in der DDR verraten oder ausspioniert.