Hamburg . Bürgerschaft soll Johannes Caspar im Amt bestätigen. Zugleich soll Stellung des obersten Datenschützers rechtlich gestärkt werden.

Man könnte sie „Caspar gegen Google“ nennen oder „Johannes gegen Facebook“, die modernen Varianten des Bibelklassikers vom schmächtigen David gegen den Riesen Goliath. Mit gerade einmal 21 Mitarbeitern hat der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Prof. Johannes Caspar, in den vergangenen sechs Jahren den Kampf mit den Digitalgiganten aufgenommen. Wie es sein Job ist, hat er auch die beiden US-Firmen, die ihren Deutschland-Sitz in Hamburg haben, zu mehr Datenschutz gezwungen – Google zum Beispiel beim Programm Street View oder Facebook bei der automatischen Gesichtserkennung.

Nebenher hat Caspar 160.000 andere Unternehmen und die Verwaltung zu überwachen, damit dort sorgsam und gesetzeskonform mit den massenhaft anfallenden Daten der Menschen verfahren wird. Weil der Jurist seit seiner Wahl 2009 laut Senat „hohe Kompetenz eindrücklich unter Beweis gestellt“ hat, soll die Bürgerschaft ihn am Donnerstag nicht nur für weitere sechs Jahre im Amt bestätigen. Zugleich soll die Stellung des obersten Datenschützers rechtlich gestärkt werden.

So soll der bisher der Justizbehörde unterstehende Datenschützer entweder an die Bürgerschaft angebunden oder wie der Rechnungshof zu einer keiner Aufsicht unterliegenden Stelle werden. „Ein starker Datenschutz ist uns ein zentrales Anliegen. Dazu gehört unbedingt ein unabhängiger Datenschutzbeauftragter“, sagte SPD-Justizpolitiker Urs Tabbert. Auch für die Grüne Carola Timm ist die Aufgabe „wichtiger denn je“.

„Der umfassende Prozess der Digitalisierung hat in den sechs Jahren der Amtszeit tiefe Spuren hinterlassen“, zieht Caspar selbst eine Zwischenbilanz seiner bisherigen Arbeit. „Daten sind das Öl der postindustriellen Gesellschaft, gleichzeitig dienen sie zur sozialen Kontrolle und Stabilisierung von Machtstrukturen.“ Der Satz „Wissen ist Macht“ habe noch nie so explizit gegolten wie heute.

Als wichtige Fortschritte seiner ersten Amtszeit nannte Caspar „das Widerspruchsverfahren zu Google Street View, das Abschalten der automatischen Gesichtserkennung bei Facebook, die Entwicklung eines datenschutzkonformen Einsatzes von Google Analytics sowie die Umsetzung des Rechts auf Vergessenwerden“. Auch habe seine Behörde große Projekte der Digitalisierung in der Verwaltung begleitet. „Außerdem wurde in Hamburg mit dem Transparenzgesetz eine bundesweit einmalige Regelung zur Informationsfreiheit eingeführt“, so Caspar. Die Pläne einer „umfassenden Digitalisierung der Infrastruktur im Rahmen des Projekts Smart City“ würden auch in Zukunft für viel Arbeit sorgen.

Caspar begrüßte die Stärkung seines Amtes: „Datenschutz ist kein Selbstzweck. Er ist Grundrechtsschutz in einer komplexen Informationsgesellschaft und bedarf einer starken unabhängigen Institution. Nur wenn es gelingt, dieses Ziel umzusetzen, werden wir die Entwicklung auch künftig menschengerecht mitgestalten können.“

Folgen Sie dem Autor bei Twitter: @jmwell