Hamburg . Der Hamburger Senat schlägt die Wiederwahl von Hamburgs Datenschutzbeauftragtem Johannes Caspar vor. Senator lobt Kompetenz.
Der Hamburger Senat hat sich am Dienstag für die Wiederwahl des Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar ausgesprochen. „Herr Prof. Dr. Caspar hat in seiner bisherigen Amtszeit seine hohe Kompetenz eindrücklich unter Beweis gestellt“, erklärte Justizsenator Till Steffen (Grüne). Es sei deshalb nur konsequent, dass der Senat ihn der Bürgerschaft für eine zweite sechsjährige Amtszeit vorschlage. „Justizbehörde und Datenschutzbeauftragter werden sich in ihren jeweiligen Rollen beim Schutz der persönlichen Daten der Bürgerinnen und Bürger so gut ergänzen können“, so der Senator.
Caspar (53) ist seit 4. Mai 2009 Hamburgischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit. Laut Gesetz darf er auf Vorschlag des Senats einmal wiedergewählt werden. Im vergangenen Jahr hatten die Grünen mehr Unabhängigkeit für den Datenschutzbeauftragten vom Senat gefordert. Er sollte nach Vorschlägen aus der Bürgerschaft von dieser gewählt werden und als Leiter einer obersten Landesbehörde unabhängig agieren, forderte die Fraktion. Im Koalitionsvertrag haben SPD und Grüne vereinbart, die Stellung des Datenschützers zu stärken. (dpa)