Hamburg. Justizsenator Steffen plant Bundesratsinitiative. Auch Besitz von wenig Cannabis soll nicht mehr mit Haft bestraft werden.
Der neue Hamburger Justizsenator Till Steffen (Grüne) will sich auf Bundesebene dafür einsetzen, dass Bagatelldelikte nicht mehr so hart bestraft werden wie bisher. Denkbar ist etwa, notorischen Schwarzfahrern das Gefängnis zu ersparen. „Sind Ersatzfreiheitsstrafen sinnvoll, die geleistet werden müssen, wenn die Geldstrafe nicht bezahlt wird? Die Menschen landen dann im Gefängnis, obwohl das Gericht eine Geldstrafe für angemessen gehalten hat“, sagte Steffen im Gespräch mit dem Abendblatt.
Es müsse geklärt werden, ob ein Ordnungswidrigkeitsverfahren nicht ausreiche. „Eine Haft sollte immer erst das letzte Mittel sein. Zudem steht auch die Frage der Verhältnismäßigkeit im Raum, denn den Steuerzahler kostet ein Tag Haft um die 150 Euro“, so Steffen weiter. In Bussen und Bahnen des HVV werden jährlich mehr als 200.000 Schwarzfahrer festgestellt. Derzeit zahlen sie 40 Euro, ab Sommer sollen es 60 Euro sein. Werden sie dreimal erwischt, müssen sie mit einer Strafanzeige rechnen. Im vergangenen Jahr sind 1150 Schwarzfahrer zu Geldstrafen verurteilt worden, 16 zu einer Freiheitsstrafe mit Bewährung und fünf zu einer Gefängnisstrafe ohne Bewährung.
Hintergrund des Vorstoßes ist der rot-grüne Koalitionsvertrag. Dieser sieht vor, dass der Senat sich auf Bundesebene für „straffere Gerichtsverfahren“ einsetzt und die Gerichte von „überflüssigen Regelungen befreit“. Es gehe darum, „ob wir Ressourcen sinnvoll mit Fällen der Bagatellkriminalität verwenden oder ob wir nicht eine Konzentration hinbekommen müssen“, so Steffen. „Das setzt voraus, dass der Bundesgesetzgeber mitmacht.“
Auch der Besitz geringer Mengen von Cannabis sollte nach Überzeugung Steffens nicht mit Haft bestraft werden. „Wir stellen uns täglich die Frage, welchen Sinn es macht, Strafanzeigen zu schreiben, die regelhaft eingestellt werden.“ Er halte den Vorschlag der Gewerkschaft der Polizei für nachdenkenswert, diesen Straftatbestand zu einer Ordnungswidrigkeit herabzustufen. Dann würde es im Ermessen des Polizeibeamten stehen, ob er eine Strafanzeige schriebe oder nicht. Derzeit müsse er es in jedem Fall. „Das ist eine unnötige Verschwendung von Ressourcen, übrigens auch bei der Staatsanwaltschaft.“