Hamburg. Till Steffen über die Herausforderung, den Leerstand in Haftanstalten abzubauen und Gerichte effizienter zu machen.

Vor knapp zwei Wochen hat Till Steffen (Grüne) sein Amt als Justizsenator angetreten. Im Abendblatt-Interview spricht der 41-jährige Jurist über seine Pläne.

Hamburger Abendblatt: Sie wollten nicht wieder Justizsenator werden, nun sind Sie es. Sind Sie enttäuscht?

Till Steffen: Nein, ich habe das in der vorletzten Wahlperiode sehr gerne gemacht und fand es schade, dass ich nicht weitermachen durfte. Der parlamentarischen Gepflogenheit entsprechend habe ich mir dann ein anderes Themenfeld gesucht, die Verkehrspolitik, mit dem sich auch große Leidenschaften verbinden. Wenn es dann am Ende so ist, dass sich einige vorstellen können, dass man das in Regierungsverantwortung macht, dann ist es das Ziel, das man als Oppositionsabgeordneter hat. Nun knüpfe ich an meine zweite Leidenschaft, die Rechtspolitik, an, und das ist gut.

Die neue Hamburger Regierung

Katharina Fegebank (Grüne) wird Zweite Bürgermeisterin und Senatorin für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung
Katharina Fegebank (Grüne) wird Zweite Bürgermeisterin und Senatorin für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung © PublicAd/Public Address
Jens Kerstan (Grüne) wird Senator für des Ressort Umwelt und Energie
Jens Kerstan (Grüne) wird Senator für des Ressort Umwelt und Energie © PublicAd/Public Address
Till Steffen (Grüne) übernimmt das Justizressort
Till Steffen (Grüne) übernimmt das Justizressort © PublicAd/Public Address
Cornelia Prüfer-Storcks (SPD) bleibt Senatorin für Gesundheit und Verbraucherschutz
Cornelia Prüfer-Storcks (SPD) bleibt Senatorin für Gesundheit und Verbraucherschutz © HA / A.Laible
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Eigentlich wäre Ihnen das Verkehrsressort auf den Leib geschneidert gewesen. Wie sehr schmerzt es Sie, dass Sie darauf nun keinen Einfluss haben?

Steffen: Das Regierungshandeln ist eine Gesamtverantwortung. Deswegen bin ich in engem Gespräch mit den Abgeordneten, die aus der Grünen-Fraktion heraus die Verkehrspolitik begleiten. Wir sind uns im Senat einig, dass das Thema ein wichtiges Feld sein wird. Deswegen wird es auch in den Senatsvorbesprechungen eine Rolle spielen. Das werde ich weiterhin mit Interesse verfolgen.

Der Justizsenator als Oberaufpasser in der Verkehrspolitik – das wird Verkehrssenator Frank Horch gerne hören ...

Steffen: Nein, auf keinen Fall. In erster Linie sind meine Ansprechpartner die Abgeordneten in der Fraktion, die mich ansprechen können, wenn sie meinen Rat brauchen.

Im Koalitionsvertrag steht nur etwas mehr als eine Seite zur Justiz. Ist die dritte Gewalt so unbedeutend?

Steffen: Die dritte Gewalt lebt nicht davon, Programme abzuarbeiten, wie etwa in der Stadtentwicklungspolitik. Die Justiz insgesamt muss dafür sorgen, dass die Gesetze beachtet werden. Die Rechtspolitik ist vielfach ein reaktives Geschäft. Spannend wird es, wenn man auf Dinge reagieren muss, die man als Regierung nicht erwartet oder erhofft hat.

Was bedeutet es konkret, wenn im Koalitionsvertrag steht, dass die Gerichte darin unterstützt werden sollen, Verfahren und Abläufe zu optimieren?

Steffen: Die Schuldenbremse gilt. Das bedeutet, dass sich alle Bereiche des öffentlichen Dienstes überlegen müssen, ob sie nicht effizienter arbeiten können. Das muss auch bei den Gerichten passieren. Die Gerichte wissen auch, dass sie da keine Sonderrolle spielen können.

Also ist der Satz im Koalitionsvertrag die mildeste Form einer Drohung.

Steffen: Nein, es ist das Versprechen, dass wir uns sehr genau ansehen, wie sich die Belastung der Gerichte und Staatsanwaltschaften verändert. Wir haben klare Kriterien formuliert: Eingangszahlen, Dauer und Komplexität der Verfahren. Wenn sich konkrete Hinweise auf eine Mehrbelastung ergeben, wenn Verfahren zu lange dauern, werden wir reagieren. Es reicht aber nicht zu sagen, alles wird immer schlimmer und fühlt sich viel an.

Konkret mehr Arbeit scheint es bei der Staatsanwaltschaft zu geben. Ein Expertenbericht kam zu dem Ergebnis, dass die Staatsanwaltschaft „nicht mehr in allen Bereichen in der Lage ist, ihrer Aufgabe nachzukommen“. Hier gibt es dringenden Handlungsbedarf, oder?

Steffen: Darauf ist aber auch schon in der letzten Wahlperiode reagiert worden. Wir müssen jetzt gucken, ob das reicht. Wir wollen aber, dass die Staatsanwaltschaften weiterhin in den Bereichen tätig sind, die etwas außerhalb der Aufgabe der Strafverfolgungen liegen. Die aber auch wichtig sind, etwa beim Programm gegen die Jugendkriminalität oder häusliche Gewalt. Es soll nämlich nicht so sein, dass die Konsequenz aus dem Fall Yagmur die ist, dass die Staatsanwaltschaft weniger nach rechts und links guckt, sondern mehr.

Ihr Parteifreund Farid Müller sprach von einer „schweren Niederlage“ von Justizsenatorin Jana Schiedek, weil sie nicht rechtzeitig gegengesteuert habe.

Steffen: Und deswegen wird es jetzt darauf ankommen, das rechtzeitig zu tun.

Generalstaatsanwalt Lutz von Selle fährt einen harten Kurs. Richter klagen dar­über, dass fast immer durchverhandelt wird und Staatsanwälte nur in Ausnahmefällen einer Einstellung wegen Geringfügigkeit zustimmen. Ist die Belastung möglicherweise auch hausgemacht?

Steffen: Es ist Aufgabe des Generalstaatsanwalts, Leitlinien für die Staatsanwaltschaft vorzugeben. Und er reagiert auf eine sehr relevante Debatte, dass insbesondere bei komplexeren Verfahren über sogenannte Deals Strafverfahren nicht zu Ende geführt werden, wo es ausgesprochen wichtig wäre, dass das Unrecht festgestellt wird. Es hat eine Reihe von Verfahren gegeben, bei denen die Leute mit Unverständnis darauf reagiert haben, dass am Ende das Scheckbuch ausreichend ist. Dass Herr von Selle sich grundsätzlich dagegenstellt, finde ich richtig. Es ist immer einfacher, ein Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen. Aber es ist manchmal erforderlich, den schwierigeren Weg zu gehen.

Die Frage zielte weniger auf die wenigen spektakulären Verfahren, sondern eher auf die vielen kleinen Verfahren der weniger gravierenden Delikte.

Steffen: Natürlich gibt es eine Reihe von Verfahren, in denen eine Einstellung gegen eine Auflage total sinnvoll ist. Das passiert ja auch weiterhin. Und ohne dieses Mittel wäre die Staatsanwaltschaft gar nicht arbeitsfähig.

Angesichts des Leerstands in den Gefängnissen soll der geschlossene Vollzug „verdichtet“ werden. Werden Sie Haftanstalten schließen?

Steffen: Wir gucken uns an, welche Optionen wir haben. Das ist ein Dauerbrenner, weil es nicht ganz einfach ist.

Die Verlagerung der Frauenhaftanstalt nach Billwerder haben die Grünen immer scharf kritisiert. Nun müssen Sie als Senator den Umzug vollziehen. Nicht einmal in ihrem eigenen Ressort können die Grünen ihre Politik durchsetzen ...

Steffen: Für uns war als Kritik entscheidend, dass die bisherige Planung eine vollständige Trennung nicht vorsah. Die Entscheidung über den Umzug kann man sinnvoll nicht mehr zurückdrehen. Wir müssen das Konzept überprüfen und überarbeiten, um eine vollständige Trennung von Frauen und Männern zu gewährleisten. Ob sich das unter dem Strich als Einsparmaßnahme herausstellt, ist eine offene Frage.

Sehen Sie weiteren Nachholbedarf im Bereich des offenen Vollzugs?

Steffen: Das muss man sich sehr genau angucken. Grundsätzlich ist es gut, wenn wir einen höheren Anteil von Gefangenen im offenen Vollzug führen. Aber es ist auch sinnvoll, stärker an einer Zwischenstufe zu arbeiten. Also gelockerter, geschlossener Vollzug. Es gibt einen Teil der Gefangenen, bei denen es noch nicht angezeigt ist, sie in den offenen Vollzug zu führen, aber man die totale Sicherung für Schwerverbrecher nicht braucht. Es gab eine strenge Differenzierung zwischen geschlossenem und offenem Vollzug. Wobei wir für derartige Konzepte im Moment keinen Platz haben, da wir wegen nötiger Sanierungen Gefangene zwischenzeitlich dort unterbringen, wo Räume frei sind.

Resozialisierung ist eines Ihrer Kernthemen. Wie wollen Sie den Übergang in die Freiheit nach der Haft verbessern?

Steffen: Es geht um eine enge Verzahnung aller Beteiligten, die wir weiter verbessern wollen, damit das berühmte Entlassungsloch nicht entsteht. Bei vielen Gefangenen gelingt es ganz gut, sie zu qualifizieren und auf die Entlassung vorzubereiten, aber der Schritt draußen muss alleine gelingen. Und das gelingt nicht immer in zufriedenstellender Weise. Das von uns geplante Resozialisierungsgesetz soll sicherstellen, dass es eine kontinuierliche Entlassungsvor- und -nachbereitung gibt. Wenn das gut gelingt, dann sind die Chancen auf eine Straffreiheit im Anschluss höher.