Behörde weist elf neue Überschwemmungsgebiete aus. Für die Grundeigentümer bedeutet das starke Beschränkungen. Rund 5000 Hamburger Hauseigentümer sind künftig von diesen Regelungen betroffen – bislang waren es 2800.
Hamburg. Wenn sich in diesen Tagen zum frühen Abend hin am Himmel schwere Gewitterwolken bilden, beschleicht so manchen Hamburger Hausbesitzer Unruhe. Vor allem jene, die nahe der Kollau, Alster oder Bille ihre Scholle besitzen, wissen, dass die normalerweise gemächlich dahinplätschernden Bäche innerhalb weniger Minuten anschwellen und über das Ufer treten können.
Wird in Hamburg von Hochwasser gesprochen, kommt vielen Einwohnern die Elbe in den Sinn. Betrachtet man aber die Stadtkarte etwas genauer, wird deutlich, dass die sogenannten Binnengewässer weite Teile Hamburgs durchziehen. Mit der Entwicklung der Stadt wurden viele der kleineren Flüsschen begradigt. In ihre natürlichen „Überlaufgebiete“ wurden Häuser und Straßen gebaut.
Die Folge ist seit einigen Jahren bei starkem Regen und heftigen Gewittern zu beobachten. Durch die versiegelten Böden kann das Wasser nicht mehr ablaufen und sucht sich seinen eigenen Weg: Einsätze wegen überfluteter Gartengrundstücke und Straßen sowie vollgelaufener Keller füllen mehr und mehr die Schadensberichte von Feuerwehr, Technischem Hilfswerk und Hamburger Polizei.
Stadtentwicklungssenatorin Jutta Blankau (SPD) verkündete am gestrigen Dienstag, dass ihre Behörde elf weitere Überschwemmungsgebiete ausweisen werde. Es betreffe Flächen, von denen man ausgehe, sie würden einmal in 100 Jahren überflutet. Zwar versuchte die Politikerin bei ihrem Auftritt, die Auswirkungen dieser Entscheidung zu relativieren. Für Hausbesitzer, deren Grundstück sich in einem Überschwemmungsgebiet befindet, bedeutet die Behördenentscheidung allerdings deutliche Einschränkungen.
So machen es neun sogenannte Schutzbestimmungen einem Hausbesitzer beispielsweise so gut wie unmöglich, künftig auf seinem Grundstück bauliche Veränderungen umzusetzen. Schon ein neuer Carport ist dann nicht mehr möglich. Zudem untersagt das Gesetz beispielsweise „die Errichtung von Mauern, Wällen oder ähnlichen Anlagen quer zur Fließrichtung des Wassers bei Überschwemmungen“. Auch Aufschüttungen, um das Haus vor Hochwasser zu schützen, sind untersagt. Selbst das Pflanzen von Bäumen und Sträuchern ist unter bestimmten Bedingungen verboten.