Im Sommer reichten bereits mehrere Hotels Klage gegen die umstrittene Bettensteuer ein. Nun folgt ein kleines Bergedorfer Hotel. Unterstützt wird es vom Bund der Steuerzahler.
Hamburg. Ein weiteres Hamburger Hotel hat Klage gegen die Kultur- und Tourismussteuer eingereicht. „Gerade für kleine Häuser wie uns stellt diese Bettensteuer einen unzumutbaren Verwaltungsaufwand dar“, sagte Sylivia Bartels-Strangmann, die zusammen mit ihrem Mann die Bergedorfer Höhe mit elf Zimmer betreibt. Unterstützt wird das Hotel vom Bund der Steuerzahler.
„Erschwerend kommt hinzu, dass nicht der Gast sondern die Hotelbetreiber die Steuerschuldner sind und die Gäste uns nachweisen müssen, dass sie im Zweifelsfall geschäftlich reisen“, sagte Bartels-Stratmann. Denn die Abgabe gilt nur für Touristen, nicht aber für Geschäftsreisende. Wer nicht nachweisen kann, dass er beruflich unterwegs ist, muss zahlen. „Am Ende aber zahlen die Hoteliers, die diese Mehrkosten dann auf die Übernachtungspreise schlagen müssen“, führte die Hotelbesitzerin aus.
Sie hält die Zwangsabgabe noch dazu für ungerecht: „Andere Unternehmen, etwa der Einzelhandel in der City oder die Musicals, profitieren noch mehr oder zumindest genauso wie die Hotels von den Touristen.“
Für ungerecht hält auch der Bund der Steuerzahler die Bettensteuer. „Das Gesetz verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz, da es in ungerechtfertigter Weise lediglich Beherbergungsbetriebe und mittelbar deren Übernachtungsgäste mit der Kultur- und Tourismustaxe belastet“, heißt es in einer Erklärung von Donnerstag.
Die Erhebung bei Kultureinrichtungen oder rein touristischen Einrichtungen wäre deutlich gerechter. Auf diese Weise könnten auch Tagesurlauber und Urlauber, die sich in einem privat vermieteten Zimmer oder in einer Ferienwohnung einquartiert haben oder Übernachtungsgäste der Hotellerie im Hamburger Umland sind, erfasst werden.
Der neue Vorsitzende des Steuerzahlerbundes, Lorenz Palte, hatte schon Anfang September angekündigt, die Klage finanziell und organisatorisch zu unterstützen. Dem Abendblatt hatte Palte damals gesagt: „Dass die Besucher Hamburgs offenlegen müssen, ob sie privat oder beruflich in der Stadt sind, ist aus unserer Sicht nicht mit dem Datenschutz vereinbar. Außerdem passt es nicht zu einer weltoffenen Stadt wie Hamburg und bürdet Hotels und Pensionen eine Menge Bürokratie auf, die gerade die kleineren unter ihnen überfordern könnte."
Auch der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) wendet sich gegen die Bettensteuer. Wie der Steuerzahlerbund darf er nicht selbst klagen, unterstützt aber Hamburger Hotels in ihrem juristischen Vorgehen. „Die Klage wurde Anfang Juli eingereicht, aber noch ist nichts terminiert“, sagte die Dehoga-Geschäftsführerin Ulrike von Albedyll. Möglicherweise würden die Verfahren auch zusammengelegt. „Auf jeden Fall wird es sehr spannend, insbesondere nachdem das Oberverwaltungsgericht Münster die Bettensteuer in Nordrhein-Westfalen im Oktober gekippt hat.“
Die seit 1. Januar in Hamburg geltende Bettensteuer soll nach Erwartungen des Senats bis zu zwölf Millionen Euro jährlich zur Förderung von Kultur und Tourismus in die Stadtkasse spülen. Allerdings kamen bis Ende Oktober erst 6,61 Millionen Euro zusammen – deutlich weniger als im Haushalt eingeplant.