Touristen bringen viel Geld. Bezirksämter fahnden jetzt im Internet nach illegalen Geschäften. Wer bezahlbaren Wohnraum in eine Herberge verwandelt, muss bis zu 50.000 Euro Bußgeld bezahlen.
Hamburg. Szene-WG, ein Loft über den Dächern von St. Pauli – oder darf es ein Herrenhaus im Grünen sein? Hotelzimmer sind ein wenig aus der Mode gekommen, der moderne Reisende mietet sich lieber in eine Privatwohnung ein. Die Gastgeber verdienen gut daran – nicht immer legal allerdings. Denn wo Touristen nisten, da ist für Hamburger kein Platz mehr. Die Verwaltung hat jetzt Mitarbeiter auf heimliche Vermieter angesetzt, berichtet Kerstin Godenschwege vom Bezirksamt Altona.
Internet-Plattformen wie Airbnb, Gloveler, 9flats und Wimdu vermitteln Unterkünfte in der ganzen Welt. Das kann die schicke Dachwohnung im französischen Perpignan sein oder das Ferienhaus in der Türkei. Andere reisen auf diese Art quer durch die Vereinigten Staaten oder zum Glamour-Camping „Glamping“ nach Andalusien.
In Hamburg gilt jedoch das Wohnraumschutzgesetz. „Der Wohnraum in Hamburg ist knapp“, sagt die Sprecherin der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, Kerstin Graupner. “Deshalb gibt es kaum Fremdnutzung.“ Rund 700 Fälle illegaler Nutzung gebe es pro Jahr in der Hansestadt. Die Stadtentwickler vermuten, dass die Dunkelziffer deutlich höher ist. Hamburg-Mitte, Nord, Eimsbüttel und Altona sind die Bezirke, in denen Wohnraum besonders häufig zweckentfremdet wird.
Hamburg setzt Fahnder an
Rund 2000 Objekte listet Airbnb in Hamburg, nach eigener Aussage gehe es vor allem um kurzfristige Untervermietung, wenn die Bewohner mal im Urlaub sind. Für 27 Euro pro Nacht kann man sich zum Beispiel bei einer Künstlerin einmieten, in ein winziges Zimmer mit Hochbett und Schreibtisch. Für 309 Euro ist die Kneipe „Mary Lou‘s Cultbar“ auf St. Pauli zu haben - „ein Schlafzimmer, 16+ Personen“. Das Herrenhaus in der Nähe von Lübeck kostet übrigens 2000 Euro pro Nacht.
Hamburg hat jetzt Fahnder auf die illegale Untervermietung angesetzt. Deren Arbeit ist aufwendig, sagt Godenschwege. „Sie gehen Anzeigen von Nachbarn nach und recherchieren im Internet.“ Dann gebe es viel zu prüfen: Ist ein Gewerbe angemeldet? Was erlaubt die Bauordnung? Wer bezahlbaren Wohnraum in eine Herberge verwandelt, muss bis zu 50.000 Euro Bußgeld bezahlen.
In der Airbnb-Hochburg New York ist man der Recherche überdrüssig. Die Staatsanwaltschaft fordert deshalb die Nutzerdaten vom Unternehmen. 15.000 New Yorker vermieten über das Portal ihre Wohnung, berichtet die „New York Daily News“. Airbnb argumentiert, dass die Gastgeber mehr als 30 Millionen US-Dollar Steuern zahlten. Die Gäste ihrerseits würden mehr als 600 Millionen US-Dollar ausgeben.