Der Internetgigant Google und Hamburgs Datenschutzbeauftragter Johannes Caspar haben ihren Streit über die geplante Internet-Funktion Street View mit einem Kompromiss beigelegt.

Künftig werde Google schon in den Rohdaten der Kameraaufnahmen Gesichter, Nummernschilder und Häuseransichten löschen - allerdings nur bei Bildern, gegen deren Veröffentlichung Betroffene Widerspruch eingelegt haben.

Den Link (Adresse) für einen Online-Widerspruch soll der kalifornische Konzern gut sichtbar auf einer Internetseite platzieren und den Bürgern eine Empfangsquittung für ihre Einsprüche zukommen lassen. "Damit hat Google rechtzeitig die Gelegenheit genutzt und ist auf unseren Kompromissvorschlag in allen Punkten eingegangen", sagt Johannes Caspar, der bundesweit für die datenschutzrechtliche Bewertung der Google-Dienste zuständig ist. Rechtliche Schritte gegen die Fahrten der mit Spezialkameras ausgestatteten Autos seien nicht mehr erforderlich.

Ursprünglich hatte Datenschützer gefordert, dass alle Originalbilder unkenntlich gemacht werden - unabhängig vom Widerspruch Betroffener. "Wir sind dennoch zufrieden. Die Regeln gehen weit über das hinaus, was im europäischen Ausland von Google verlangt wird", sagt Caspar. Wann die Löschung in den Rohdaten erfolgt, hängt vom Zeitpunkt des Einspruchs ab. "Wir reagieren umgehend", sagt Google-Sprecher Kay Oberbeck. Wird der Widerspruch jedoch erst eingelegt, wenn die gepixelten Bilder bereits online sind, betrage die Frist maximal zwei Monate.

Ende des Jahres soll Street View in Deutschland starten. Im Juli rollen die mit Spezialkameras ausgestatteten Autos auch wieder für Panaromaaufnahmen durch die Hansestadt.

Wer vorsorglich Widerspruch gegen Bilder einlegen will, kann dies per Mail ( streetview-deutschland@google.com ) oder per Post (Google Germany GmbH, Betr. Street View, ABC-Straße 19, 20354 Hamburg) tun. Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite http://maps.google.com/help/maps/streetview/