Discounter Lidl hat wegen irreführender Werbung gegenüber der Hamburger Verbraucherzentrale eine Unterlassungserklärung abgegeben.

Hamburg. Der Discounter Lidl darf Textilien aus der Chemiefaser Lyocell in der Werbung nicht mehr als Naturprodukt bezeichnen. Dazu verpflichtete sich die für den Onlinehandel zuständige Tochtergesellschaft der Unternehmensgruppe in einer Unterlassungserklärung gegenüber der Verbraucherzentrale Hamburg. Bei Zuwiderhandlung werde die Verbraucherzentrale eine Vertragsstrafe geltend machen.

Der Discounter hatte Matratzenauflagen, Kopfkissen und Steppbetten aus der Faser mit dem Hinweis "Naturprodukt“ beworben. Dies sei irreführend, so Dirk Petersen von der Verbraucherzentrale Hamburg. Das Produkt basiere zwar auf natürlicher Zellulose, entscheidend für die Einordnung als Natur- oder Chemiefaser sei jedoch das Produktionsverfahren. Dabei werde mit Hilfe großer Mengen an Chemikalien und Energie die Zellulose verflüssigt, durch Düsen gepresst und zu Fasern gesponnen. Lyocell sei daher als Chemiefaser einzuordnen, so der Umweltexperte.

Auf der Internetseite habe das Unternehmen die irreführende Bewerbung der Bettwaren mit dem Begriff Naturprodukt bereits eingestellt. Die gedruckten Prospekte darf der Discounter laut Verbraucherzentrale aber noch aufbrauchen.