Das Magazin darf nicht mehr berichten, die Kirche wollte durch Zahlungen an Eltern das Anzeigen von sexueller Belästigung an Kindern verhindern.
Hamburg/Regensburg. Das Bistum Regensburg hat einen juristischen Teilerfolg gegen das Hamburger Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ und „Spiegel Online“ erzielt. Nach einem Urteil des Landgerichts Hamburg dürfen beide Medien nicht mehr berichten, die Kirche habe durch die Vermittlung einer Geldzahlung an die Eltern erreichen wollen, dass die sexuelle Belästigung der Kinder im Jahre 1999 nicht angezeigt werde oder an die Öffentlichkeit gelange.
Dies werde in dem Magazinbericht zwar nicht offen behauptet, erklärte das Gericht. „Aufgrund der gewählten Formulierungen und der Art der Darstellung gewinnt der Leser aber auch nach der Überzeugung des Gerichts zwingend einen entsprechenden Eindruck.“ Ein Sprecher des Hamburger Verlagshauses erklärte, dass sein Unternehmen zunächst keine Stellungnahme zu dem Urteil abgeben werde. Es werde das Eintreffen des schriftlichen Urteils abgewartet.
Der Fall steht im Zusammenhang mit dem Missbrauchsskandal von Riekofen, der vor einigen Jahren die katholische Kirche in Bedrängnis gebracht hatte. Es geht um einen Geistlichen, der trotz einer Vorstrafe wieder in der Gemeindearbeit eingesetzt wurde und sich wieder an einem Ministranten verging. Zuvor hatte sich der Mann als Kaplan bereits im niederbayerischen Viechtach (Landkreis Regen) an zwei Brüdern vergriffen.
Die Klage hatte sich gegen die Veröffentlichungen im Februar 2010 über den Umgang der Diözese mit dem Fall im Jahr 1999 gerichtet. Erfolglos blieb die Klage in dem Punkt, wo sie sich gegen die in der Berichterstattung enthaltene Äußerung richtete, die Familie habe eine „Schweigevereinbarung“ unterzeichnet. Bei dieser Formulierung handelt es sich laut Gericht um eine zulässige Bewertung der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung. (dpa/abendblatt.de)