Der Hamburger Senat hat ein neues Lärmschutzgesetz entworfen. Es soll vor allem den Streit um Kinderlärm in Kitas beenden.
Hamburg. Wer in Hamburg mit Bohrer oder Rasenmäher hantiert oder laut Musik hört, soll künftig auf die Uhr schauen müssen. Der Hamburger Senat hat ein neues Lärmschutzgesetz entworfen, das Arbeiten mit Werkzeugen oder Geräten werktags von 20 Uhr bis 7 Uhr am nächsten Morgen und ganztägig an Sonn- und Feiertagen verbietet. Wenn die Bürgerschaft das Gesetz verabschiedet, ist auch laute Musik von 21 Uhr bis 7 Uhr an allen Wochentagen tabu.
Allerdings stehen im Gesetzentwurf keine Grenzwerte für die Lautstärke der Musik. Im Entwurf heißt es, Musik solle nur in solcher Lautstärke gehört werden, dass "unbeteiligte Personen nicht gestört werden". Niemand solle durch das Gesetz dazu animiert werden, mit dem Messgerät vor der Tür des Nachbarn zu lauern, sagte Volker Dumann, Sprecher der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt. "Wir wollen nicht den Oberlehrer spielen, sondern eine anständige Regelung. Rücksicht ist angesagt." Bislang sei das Thema Lärmbelästigung sehr allgemein über das Ordnungswidrigkeitsgesetz geregelt gewesen. Jetzt gebe es endlich klare Richtlinien, was Orte, Lärmarten und Zeiten anginge.
Diskotheken sind von dem neuen Lärmschutzgesetz nicht betroffen. Das Gespräch über mögliche Grenzwerte sei noch nicht so weit, dass man es in einem Gesetz formulieren könne, so Dumann. Gesundheitssenator Dietrich Wersich (CDU) hatte im vergangenen Jahr gesetzliche Regelungen gegen Disco-Lärm gefordert.
Mit dem Gesetzentwurf sollen auch die Streitigkeiten über Lärm aus Kindertagesstätten geregelt werden. Vor Gericht seien hier teilweise Maßstäbe aus dem Bundesgesetz angelegt worden, die eigentlich für die Beurteilung von Lärm aus Industrie- oder Gewerbeanlagen gelten. „Mit dem neuen Gesetz soll es den Richtern möglich sein, in Zukunft im Sinne der Kinder zu entscheiden“, sagte Dumann.
Kinderlärm gehöre „selbstverständlich zum Betrieb von Kindertagesstätten“, stellte auch der Senat klar. Zwar könne er keine Bundesgesetze aushebeln, hoffe aber, dass in Streitfällen vor Gericht um Kinderlärm künftig die Hamburger Regelung berücksichtigt werde.
„Kinderlärm ist normal und deswegen verträglich auch mit Wohngebieten“, sagte auch Umweltstaatsrat Christian Maaß. Der Senat habe die Bezirke aufgefordert, bei der Festsetzung reiner Wohngebiete sofort zu prüfen, ob dort Kindertagesstätten zulässig sein sollen. Dann werde später die Ansiedlung weniger problematisch sein.
Auf Seiten der Mieter ist man froh über den Entwurf: „Wir haben schon seit 2001 immer wieder darauf gedrungen, dass mit einer neuen Regelung Klarheit geschaffen wird – deshalb begrüßen wir das Gesetz“, sagte der stellvertretende Vorsitzende des Mietervereins zu Hamburg, Siegmund Chyla. Bisher seien betroffene Bürger ratlos gewesen, weil es keine Regelung gab, an die sich halten konnten. „Jetzt kann man sich endlich auf etwas berufen“, so Chyla.
Mit dem neuen Lärmschutzgesetz knüpfe der Senat an die Hamburger Lärmschutzverordnung an, die im Jahr 2001 auslief. Der Hamburger Senat hat den Entwurf schon an die Bürgerschaft geleitet.