GAL wollte Abstimmung in der Bürgerschaft heute per Eilantrag verhindern. Stadt will Reederei-Anteile in Höhe von 420 Millionen Euro kaufen.
Hamburg. Der Parlamentsentscheidung für einen Zukauf städtischer Anteile an der Traditionsreederei Hapag Lloyd steht nichts mehr im Weg. Das Hamburgische Verfassungsgericht verwarf die Klage von GAL-Fraktionschef Jens Kerstan auf Verschiebung des 420 Millionen Euro-Deals als „offensichtlich unzulässig“, wie es in der Entscheidung heißt. Die Bürgerschaft kann damit heute über die umstrittene Erhöhung der städtischen Anteile an Hapag Lloyd entscheiden.
Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) will die Beteiligung an Hapag Lloyd von 23,6 auf 36,9 Prozent erhöhen, um die Reederei vor einem „globalen Monopoly“ zu bewahren. Mit Ausnahme der Linken sieht die gesamte Opposition aus CDU, GAL und FDP das Geschäft kritisch. Wegen der absoluten Mehrheit der SPD gilt eine Zustimmung im Parlament jedoch als sicher.
Kerstan hatte in seiner Klage argumentiert, dass den Abgeordneten die interne Einsicht in die wirtschaftlichen Verhältnisse der Hapag Lloyd AG vorenthalten worden sei, und war deshalb am Dienstag mit einem Eilantrag vor Gericht gezogen. Dem widersprachen nun die Verfassungsrichter.
In der zehnseitigen Entscheidung verweist das Gericht unter anderem auf das Bundesverfassungsgericht. Dieses hatte unter anderem einem Landtagsabgeordneten für Haushaltsberatungen schon auf Ebene der Antragsbefugnis den Anspruch abgesprochen, Beratungen bis zum Vorliegen weiterer Informationen aussetzen zu lassen.
Hans-Jörg Schmidt-Trenz, Hauptgeschäftsführer der Handelskammer, befürwortete unterdessen den Plan der Stadt zur Unterstützung: „Es ist zwar nicht Aufgabe des Staates, sich an privatwirtschaftlichen Unternehmen zu beteiligen, aber in dieser besonderen Situation ist dies vorübergehend zu rechtfertigen." Es gehe darum, "einen für den Hafen- und Schifffahrtsstandort Hamburg entscheidenden Player zu sichern". Die Handelskammer gehe davon aus, dass "ein Anteilserwerb durch die Stadt angemessenen Bewertungsmaßstäben folgt".
(dpa, HA)