Mieterverein zu Hamburg beklagt Preistreiberei der Vermieter und Ausnutzen der Wohnungsnot. Jede angekündigte Erhöhung müsse geprüft werden.
Hamburg. Claus-Michael Peters hat für sein Lächeln allen Grund. Vor ein paar Wochen vermerkte das Amtsgericht Hamburg-Barmbek in einem Protokoll, es messe dem Versuch des Vermieters von Herrn Peters, die Kaltmiete von 587 Euro auf 681 Euro zu erhöhen, „wenig Aussicht auf Erfolg“ bei. Der Vermieter zog daraufhin sowohl seine Klage als auch die Ankündigung der Mieterhöhung zurück.
am Donnerstag saß Claus-Michael Peters nun im großen Sitzungssaal des Mietervereins zu Hamburg und verfolgt mit Wohlwollen die Ausführungen von Vereinschef Eckard Pahlke. Peters weiß, wer zu seinem Erfolg beigetragen hat. „Mithilfe des Mietervereins haben wir rund 1350 Euro jährlich gespart“, sagt er.
Der Vereinsvorsitzende zieht derweil eine erste Bilanz der Zeit nach dem Erscheinen des Mietenspiegels im vergangenen Frühherbst. Viele Vermieter hätten in der Folge die Mieten angepasst, sagt Pahlke, und manche seien dabei weit übers Ziel hinausgeschossen. Von „skandalös überhöhten Mietforderungen“ spricht der Mietervereinsvorsitzende und von „versteckten Übervorteilungen von Mietern“.
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Die Datenlage des Vereins mag wissenschaftlichen Ansprüchen nicht genügen, aber sie lässt das Ausmaß dessen erahnen, womit Mieter sich herumplagen müssen. „Jede dritte von uns überprüfte Miete hat Fehler zulasten der Mieter“, sagt Pahlke. Im Durchschnitt der gestern vorgestellten 20 Fälle habe der Verein pro Fall jährlich 587 Euro an überhöhten Mietzahlungen verhindern können.
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Pahlke kritisiert neben der Kaltschnäuzigkeit so mancher Vermieter die „Unkenntnis“, mit der Schreiben zu Mieterhöhungen teilweise verfasst würden. So fordert in einem Fall ein Rechtsanwalt von Mietern aus der Friedensallee eine höhere Grundmiete und droht zugleich eine Klage an. Da aber die künftig zu zahlende Miete „aus Versehen“ falsch berechnet und eine falsche Baualtersklasse angegeben wird, bekommt der Mieterverein vor dem Landgericht recht. Die Mieter sparen dadurch jährlich rund 1500 Euro.
In einem anderen Fall „übersieht“ der Vermieter die sogenannte Kappungsgrenze, wonach er im Rahmen des Mietenspiegels die Miete lediglich um 20 Prozent erhöhen darf. Die betroffene Mieterin spart so Jahr für Jahr etwas mehr als 600 Euro.
Bei aller, hier und da zugespitzt formulierter Kritik macht Pahlke auch deutlich, dass Mieter selbst aktiv werden müssen. Das fange dabei an, dass jeder eine angekündigte Mieterhöhung genau prüfen müsse. Schließlich stecke nicht hinter jeder Erhöhung ein „böser“ Vermieter. So machten auch solide Unternehmen wie die städtische Wohnungsgesellschaft Saga GWG oder Wohnungsbaugenossenschaften Fehler.
In einem Fall habe eine Genossenschaft die Mieterhöhung für 400 Mieter falsch berechnet, berichtet Pahlke. Ein Mieter sei vor Gericht gezogen und habe recht bekommen. Die Genossenschaft habe daraufhin die Mieterhöhung auch bei jenen Mietern zurückgenommen, die dieser bereits zugestimmt hatten. Ein solches Verhalten von Vermietern sei aber die Ausnahme, sagt Pahlke. Oft werde zwar die Erhöhung zurückgezogen. „Eine Entschuldigung bleibt aber zumeist aus.“
Doch manchmal hilft selbst die Betreuung durch den Mieterverein nicht. Das verdeutlicht der Vereinsvorsitzende an einem anderen Fall. Eine Vermieterin habe zunächst für mehrere Mieter die Miete erhöht. Nach Intervention durch den Verein hätten die meisten Betroffenen dieser Erhöhung widersprochen, und die Hausbesitzerin sei zunächst eingeknickt. In „persönlichen Gesprächen“ habe sie dann jedoch die Verunsicherung der zumeist älteren Mieter ausnutzen und die Erhöhung letztendlich durchsetzen können.
Verärgert zeigt sich Pahlke über den Bundesgerichtshof. Dieser habe entschieden, dass Vermieter ihren Schreiben über Mieterhöhungen nicht mehr den Mietenspiegel beilegen müssten. „Damit machen sich die hohen Richter zu Steigbügelhaltern für Täuschungen und Betrügereien“, sagt Pahlke. Selbst wenn die zulässige Spanne für eine Mieterhöhung weit überschritten sei, müssten sich „gutgläubige Mieter an ihre Unterschrift halten“.
Siegmund Chychla, Leiter der Rechtsabteilung des Mietervereins, macht dann noch darauf aufmerksam, dass durch Wohnungsknappheit in der Hansestadt bei vielen Vermietern eine Art „Goldgräberstimmung“ herrsche. Nach seinen Worten gehen bis zu 40 Prozent der Vermieter an die „Höchstgrenze des Zulässigen“. Viele Mieter akzeptierten das, weil sie wüssten, eine andere bezahlbare Wohnung zu finden, sei aussichtslos.
Dass der Hamburger Senat jetzt auch in Barmbek und Dulsberg die Privatisierung von Mietwohnungen und Luxussanierungen durch sogenannte Erhaltensverordnungen stoppen will, dürfte daher im Sinne des Mietervereins sein.