Hamburgs bekanntester Sprayer “Oz“ muss nicht erneut in Haft. Das ergab das Berufungsverfahren vor dem Hamburger Landgericht.
Hamburg. Hamburgs bekanntester Sprayer „Oz“ muss nicht wieder hinter Gitter. Im Berufungsverfahren verurteilte das Hamburger Landgericht den 61-jährigen Walter Josef F. am Freitag wegen Sachbeschädigung in zehn Fällen zu einer Geldstrafe von 1500 Euro. 250 Tagessätze zu je sechs Euro sah der Richter als angemessen an. Strafmildernd rechnete ihm das Gericht an, dass die Taten schon bis zu vier Jahre zurückliegen. Außerdem sei die „Hemmfähigkeit“ des Angeklagten erheblich eingeschränkt – auch eine Haftstrafe würde ihn demnach nicht von weiteren Taten abbringen. Das sei aber kein Freifahrtsschein für den 62-jährigen notorischen Sprüher, sagte der Vorsitzende Richter.
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Im Juli vergangenen Jahres hatte das Amtsgericht Hamburg-Barmbek den Sprayer wegen Sachbeschädigung zu 14 Monaten Haft verurteilt. Eine Bewährung hatte die Richterin abgelehnt, weil „Oz“ auch während des Gerichtsverfahrens beim Sprayen erwischt worden war. Staatsanwaltschaft und Verteidigung gingen gegen den Richterspruch in Berufung. Die Anklage hatte am Freitag 18 Monate Haft gefordert.