Am dritten Prozesstag gegen den 61-jährigen Walter Josef F. plädiert sein Anwalt auf Freispruch. Seine Werke seien Kunst und damit nicht strafbar.
Hamburg. Dritter Prozesstag gegen den Grafitti-Künstler "Oz" vor dem Landgericht Hamburg. In der Berufungsverhandlung geht es für den 61-jährigen Walter Josef F., der mal wieder Wände, Stromkästen, Poller und Ampelmasten "verziert" hat, um viel. In erster Instanz wurde er zu 14 Monaten Gefängnis verurteilt – und zwar ohne Bewährung.
Am Abend des 3. Februar wird in der OZM-Galerie an der Bartelsstraße eine neue Ausstellung mit Werken des stadtbekannten Graffiti-Künstlers „Oz“ eröffnet. Walter Josef F., besser bekannt als „Oz“, hat an diesem Tag noch einen zweiten Termin – und zwar vor dem Hamburger Landgericht. Dort läuft seit dem 12. Januar ein Berufungsprozess gegen den 61-Jährigen, der zwischen 2008 und 2011 elf Mal Hauswände, Ampelmasten, Stromkästen und Poller verziert haben soll. Bisher ist der 3. Februar als sechster und finaler Verhandlungstag vorgesehen.
+++Grafitti-Sprayer "OZ" steht wieder vor Gericht+++
In erster Instanz hatte „Oz“, der in beiden Verfahren die Aussage zu den Tatvorwürfen verweigert, eine Haftstrafe von 14 Monaten kassiert – und zwar ohne Bewährung. Bereits acht Jahre seines Lebens hat der 61-Jährige in Haft gesessen. Vom Sprayen und Sprühen kann er jedoch nicht lassen. Das ärgert Hausbesitzer und Staatsgewalt, freut jedoch die Sympathisanten des schmächtigen Mannes mit dem Schnurrbart und dem grauen, schütteren Haar. Sie leisten „Oz“ im Gerichtssaal Beistand und sammeln Spenden, damit Verteidiger Andreas Beuth bezahlt werden kann. Und der hat bereits am ersten Verhandlungstag seine Strategie deutlich gemacht, die zu einem Freispruch führen soll: Beuth hält viele Werke von „Oz“ für Kunst und damit dank der Kunstfreiheit für nicht strafbar. Und auch für die vielen Tags mit Buchstabenkombinationen wie USP oder DSF, die kaum als Kunst gelten können, bietet der Verteidiger eine straffreie Lösung an: Diese seien leicht zu beseitigen und daher sei kein Schaden entstanden.
Die Staatsanwaltschaft sieht das naturgemäß anders. Sie hat ebenso wie die Verteidigung das Urteil der ersten Instanz angefochten, will jedoch ein deutlich höheres Strafmaß erreichen. Und so lässt die Anklagebehörde vom ersten Prozesstag an einen Zeugen nach dem anderen aufmarschieren. Alle haben eines gemeinsam – sie haben „Oz“ auf frischer Tat ertappt.
Allein am Donnerstag wurden sieben Zeugen gehört, die zwischen 2008 und 2011 Bekanntschaft mit der Arbeit des 61-Jährigen im öffentlichen Raum gemacht haben. Einige von ihnen – wie etwa der Polizist Jörg S. – kennen „Oz“ bereits viel länger. „1994 habe ich Herrn F. das erste Mal festgenommen“, plaudert der Zeuge aus dem Nähkästchen. Und er fügt hinzu, dass es „eine Sache war, die ich nicht vergessen habe“. Deshalb war dem Zivilbeamten auch sofort klar, wen er an der Otzenstraße an einer Hauswand beschäftigt sah. „Ich bin ausgestiegen und ihm nachgegangen. Er hat mich sofort erkannt.“
+++Graffiti-Sprüher "Oz" muss für 14 Monate ins Gefängnis+++
Auch Jens K., der als Sicherheitsmitarbeiter bei der Bahn arbeitet, kennt „Oz“ genau. „Ich bin ihm bereits bei verschiedenen Einsätzen zum Thema Grafitti-Schmierereien begegnet“, erläutert der Zeuge. Und er berichtet, wie er im Februar 2010 bei den Alsterarkaden auf seinen alten Bekannten stieß. „Oz“ war gerade dabei, Kringel auf die Außenseite der zum Wasser gelegenen Mauer zu malen, als er von der Sicherheitsstreife gestört und der Polizei übergeben wurde.
Und nicht zuletzt Polizist Andre N., 39, und „Oz“ verbindet ein Ereignis aus der Vergangenheit. „Ich habe ihn schon einmal festgenommen“, erläutert der Beamte. Am 18. April 2011 war es dann mal wieder soweit. In der Nähe des Dammtorbahnhofs beobachtete der Beamte aus einem Zivilfahrzeug heraus, wie sich eine Person an einem Poller zu schaffen machte und dann auf einem Fahrrad flüchtete. Vor Ort konnten mehrere Tags und eine Sprühdose sichergestellt werden. Als die Beamten dann die umliegenden Straßen absuchten, stießen sie auch auf den Verursacher der Schmierereien.
Der Angeklagte sei sehr freundlich und ruhig gewesen, erläutert Andre N.. Das habe sich erst geändert, als plötzlich ein Kamerateam auftauchte. „Er wollte sich weder filmen noch fotografieren lassen, hat sich in eine Nische geflüchtet und sein Gesicht an die Mauer gedrückt“, sagt der Zeuge. Auch laut sei „Oz“ geworden.
Im Gerichtssaal ist davon nichts zu spüren. Der Angeklagte, der eine blaue Jeans und einen grauen Pullover trägt, verfolgt ruhig und aufmerksam die Verhandlung. Immer wieder macht er sich Notizen und reicht den Zettel an seinen Anwalt weiter. Einmal meldet er sich persönlich zu Wort und fragt, was die Abkürzung ÖPNV bedeuten soll. Drei Mal setzen Richter und Staatsanwalt zur Erklärung an, ehe der Angeklagte verstanden hat, dass es sich um Öffentlichen Personennahverkehr handelt. „Oz“ ist offenbar schwerhörig.
Und er ist unbelehrbar, was seine sogenannte Kunst angeht. Anwalt Beuth hält seinen Mandaten inzwischen für ein Wahrzeichen Hamburgs, der Farbe und Freude in das Stadtbild bringt. Darauf werden die Bürger zumindest eine Zeitlang verzichten müssen, falls „Oz“ wieder in Haft muss. Allerdings soll es bereits heute mehr als 120.000 Werke des Mannes in der Stadt geben. Weitere Prozesstage sind für Montag, 23. Januar, 10 Uhr sowie für den 1. und 3. Februar (jeweils 9 Uhr) im Saal 160 des Landgerichts am Sievekingplatz vorgesehen.
(abendblatt.de)