Er hatte Glasflaschen auf Polizisten geworfen. Darum wurde der 23-jährige Mann jetzt zu einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilt.
Hamburg. Glas splitterte auf dem Asphalt, Steine flogen durch die Luft, das Hamburger Schanzenfest geriet außer Kontrolle: Unter den rund 300 Randalierern war im Juli 2009 auch der 23-jährige Hamburger, der jetzt vom Hamburger Amtsgericht wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung zu sieben Monaten Haft auf Bewährung verurteilt wurde.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 23-Jährige gemäß der Anklage mehrere Male mit Glasflaschen auf Polizisten geworfen hatte. Zwei Beamte habe er dabei am Rücken getroffen, jedoch offenbar nicht verletzt. Das wertete die Richterin als strafmildernd. Außerdem sei die Situation im Schanzenviertel angeheizt gewesen, so dass der junge Mann möglicherweise angestachelt wurde. „Doch es waren mehrere Flaschen, die sie warfen. Das zeigt, dass sie in dieser Situation jedes Maß verloren hatten“, sagte die Richterin.
Der Staatsanwalt hatte eine Strafe von zehn Monaten auf Bewährung gefordert, da er in der Tat keinen minder schweren Fall sah. Der Angeklagte habe die Beamten zwar nicht verletzt, „das nahm er aber billigend in Kauf, warum wirft man sonst mit Glasflaschen“, sagte er in seinem Plädoyer. Völlig unverständlich sei die Tat für ihn: „Die Polizeibeamten sind nicht viel älter als sie. Die wurden da eingesetzt, um den friedlichen Verlauf des Festes zu sichern.“
Drei Zivilpolizisten hatten den jungen Mann in dieser Julinacht im Schanzenviertel beobachtet und traten am Mittwoch vor der Richterin als Zeugen auf. Quer durch die Hansestadt waren sie dem Angeklagten bis zur vorläufigen Festnahme an einer U-Bahnstation gefolgt. Obwohl er Kapuze und zeitweise auch eine Sturmmaske trug, erkannten sie ihn alle wieder: „An seiner Kleidung, seiner schlanken Gestalt und seinem hageren Gesicht habe ich mich orientiert, auch wenn ich ihn in der Menge kurz aus den Augen verlor“, sagte einer der drei Beamten.
Der Verteidiger des Angeklagten äußerte Zweifel an den genauen Erinnerungen der Beamten und kritisierte, dass Videoaufzeichnungen der Polizei nicht als Beweismittel ausgewertet wurden. „Aus meiner Sicht sind die Sachverhalte nicht ausreichend aufgeklärt worden“, sagte er. Der Polizei gab er eine Mitschuld an der Eskalation: „Es war ein friedliches Fest. Erst das Auftauchen der Polizei in Kampfmontur führte dazu, dass es zu Auseinandersetzungen kam.“ Er beantragte für seinen Mandanten deshalb lediglich eine Geldstrafe.
Für die Richterin gab es jedoch keinen Zweifel an der Identifizierung des jungen Mannes auf der Anklagebank, auch wenn dieser zu den Vorwürfen schwieg. „Die Aussagen der Beamten waren präzise und glaubwürdig“, betonte sie. Die Bewährungsstrafe sei für den 23-Jährigen der „ultimative und letzte Warnschuss“. Gegen das Urteil können binnen einer Woche Rechtsmittel eingelegt werden.