Die Naturschutz-Organisation BUND überlegt jetzt, Beschwerde gegen die Entscheidung beim Oberverwaltungsgericht einzulegen.
Hamburg. Die Umweltaktivisten im Gählerpark sind ein wenig bedrückt, wärmen sich an der Feuertonne und geben sich betont kämpferisch: "Wir haben uns nie darauf verlassen, dass die Klage Erfolg haben wird", sagt Cécile Lecomte von Robin Wood. Der BUND, der Umweltverband Robin Wood und die Anwohnerinitiative "Moorburgtrasse stoppen" kündigen Widerstand und Demos gegen den Bau an. "Freiwillig werden wir die Bäume nicht hergeben", sagt Lecomte. Der BUND überlegt, gegen die Entscheidung Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einzulegen.
In einem Eilverfahren hatte das Verwaltungsgericht eine Klage der Umweltorganisation BUND gegen die Umweltbehörde abgewiesen. Der Energieversorger Vattenfall darf die umstrittene Fernwärmeleitung vom Kraftwerk Moorburg nach Altona bauen. Die Bauarbeiten für die 12,2 Kilometer lange Trasse können damit beginnen.
In der 18-seitigen Begründung schreibt das Verwaltungsgericht unter anderem, als Naturschutzverband habe der BUND-Landesverband kein eigenes Klagerecht gegen die Plangenehmigung. "Das ist ein erheblicher Rückschlag für uns", sagt BUND-Geschäftsführer Manfred Braasch. "Wir werden einfach aus dem Verfahren herausgekickt." Zur Erklärung: Bei einer Plangenehmigung werden weder Naturschutzverbände noch die Bürger am Verfahren beteiligt - im Gegensatz zum Planfeststellungsverfahren. Braasch: "Die Entscheidung des Gerichts ist für die Menschen und den Umweltschutz eine Katastrophe."
Wie berichtet, wollen die Umweltschützer die Fällung von 397 Bäumen und das Zurückschneiden weiterer 133 Bäume verhindern. Außerdem ist ein Streifen von 5700 Quadratmetern Pionierwald betroffen. Das Gericht räumt zwar ein, das Vorhaben "sei mit erheblichen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft verbunden", aber diese Eingriffe reichten nicht aus, um eine Umweltverträglichkeitsprüfung, wie vom BUND gefordert, notwendig zu machen. Dazu müssten, so erläutert das Gericht, mindestens 2500 Bäume betroffen sein.
Vattenfall begrüßt die Entscheidung des Gerichts natürlich. "Die Unterlagen durch die genehmigenden Behörden wurden umfassend und gründlich geprüft. Dabei wurden frühzeitig Politik und Öffentlichkeit mit einbezogen", so Unternehmenssprecher Stefan Kleimeier. Vattenfall wird die Urteilsbegründung prüfen und dann über das weitere Vorgehen entscheiden. "Es gibt keine Entscheidung zum Beginn von Fällungen", so Kleimeier. Auch die Umweltbehörde ist mit dem Urteil zufrieden. Behördensprecher Volker Dumann: "Das Gericht bestätigt unsere Auffassung, dass wir rechtlich dazu angehalten waren, die Trasse so zu genehmigen." Das Genehmigungsverfahren gehe zurück bis in das Jahr 2005.
Innerhalb der Umweltbehörde gibt es aber durchaus auch Bedenken gegen die geplante Trassenführung, wie aus einem Schreiben des Amtes für Landes- und Landschaftsplanung hervorgeht. Dort heißt es: "Durch den Bau der Leitungstrasse müssen in den Grünanlagen 60 prägende Parkbäume gefällt werden (...). Es ist zu berücksichtigen, dass gerade die innerstädtischen Grünflächen eine besondere Bedeutung für die Erholung der Bevölkerung und die Attraktivität des Stadtteils haben und daher geschützt werden müssen."