Die SterniPark-Kita an der Reventlowstraße muss vorläufig geschlossen werden. Grund ist eine Entscheidung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts, das jetzt einen Beschluss des Verwaltungsgerichts von Anfang September bestätigte.

Das Verwaltungsgericht hatte damals einer Klage der Nachbarn gegen die Einrichtung der Kita wegen des zu erwartenden Lärms Recht gegeben. Daraufhin hatten der Betreiber SterniPark und das für die Baugenehmigung zuständige Bezirksamt Hamburg Altona Beschwerde gegen den Beschluss eingelegt und das Oberverwaltungsgericht angerufen. Die Kita durfte zunächst bis auf weiteres ihren Betrieb fortsetzen. Aus Sicht des Oberverwaltungsgerichts verletzt die angefochtene Baugenehmigung die Rechte der Kläger. Lesen Sie dazu auch den Artikel "Was im Kita-Urteil wirklich steht" vom 6. September 2008 . Eine Kindertageseinrichtung in der genehmigten Größe sei in der betroffenen Gegend nicht zulässig.