Arbeitskräfte, die untertarifliche Löhne von ihrem Arbeitgeber erhalten, können juristisch dagegen vorgehen. Laut Jürgen Keyl, Fachanwalt für Arbeitsrecht der Kanzlei Appel & Hadenfeldt, sei eine vertraglich festgesetzte Abrechnung pro Zimmer unzulässig. "In einem Arbeitsvertrag, der auf Tariflöhnen basiert, darf nur pro Stunde abgerechnet werden", sagt er. "Ansonsten wäre es ein Werkvertrag." Erhält beispielsweise eine Reinigungskraft weniger Geld als den vereinbarten Tariflohn, weil sie nicht genug Zimmer gereinigt habe, könne sie den fehlenden Betrag von dem Unternehmen einfordern. Eine darüber hinausgehende Entschädigung könne die klagende Person allerdings nicht erwarten, genauso wenig, wie das Unternehmen mit einer Strafe rechnen muss, da in diesem Fall "wohl kein Straftatbestand vorliegen dürfte". Sollte es im Anschluss zu einer Kündigung vonseiten des Unternehmens kommen, sollte die betroffene Person einen Rechtsanwalt einschalten. "Der wird dann prüfen, ob die Kündigungsgründe gerechtfertigt sind."