Vierzehneinhalb Jahre Haft verbüßt Reemtsma-Entführer Thomas Drach (43) derzeit im Gefängnis Santa Fu. Jetzt kommen drei weitere Monate dazu - die Strafe, die das Amtsgericht gestern wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte gegen ihn verhängte. Drach hatte sich im Juli 2003 mit Gewalt einer gerichtlich angeordneten DNA-Probe in seiner Zelle widersetzt. Als ein Kriminalbeamter ihn um die Probe bat, hat Drach ihm mit erhobener Hand eine Ohrfeige angedeutet. Drei Beamte mussten Drach festhalten.

Thomas Drach hatte 1996 Jan Philipp Reemtsma 33 Tage entführt. Lösegeldsumme: rund 15,3 Millionen Euro.

Wer in der Haft eine Straftat begehe, "zeigt, dass er unbelehrbar ist", so die Richterin. Die Anklägerin hatte sechs Monate gefordert, der Verteidiger Freispruch. "Es mag zynisch klingen", so die Richterin, als sie Drach über seine Rechtsmittel belehrte, aber: Er müsse in dem Fall jede Anschriftenänderung mitteilen . . .