Die sogenannten Kinderfrüherkennungs-Untersuchungen U 1 bis U 9 und die Jugenduntersuchung J 1 dienen dazu, frühzeitig Störungen der körperlichen...
Die sogenannten Kinderfrüherkennungs-Untersuchungen U 1 bis U 9 und die Jugenduntersuchung J 1 dienen dazu, frühzeitig Störungen der körperlichen und auch der geistigen und sozialen Entwicklung zu erkennen und entsprechende Behandlungen einzuleiten. Diese Untersuchungen werden in Hamburg zwar von der Sozialbehörde empfohlen, sind aber gesetzlich nicht verpflichtend. Die Untersuchungen U 1 und U 2 laufen automatisch im Krankenhaus ab - die U 1 ist die Neugeborenen-Erstuntersuchung nach der Geburt, die U 2 ist die erste kinderärztliche Grunduntersuchung vor dem Verlassen des Krankenhauses. Danach soll das Kind von den Eltern in regelmäßigen Abständen für die weiteren Untersuchungen beim Kinderarzt vorgestellt werden. Zurzeit kann aber niemand nachvollziehen, wenn Eltern nicht mit den Kindern zu den Untersuchungen beim Kinderarzt erscheinen.
Seit Jahren fordern SPD und GAL, alle Untersuchungen gesetzlich zu regeln und verbindlich zu machen. Der CDU-geführte Senat hatte dies stets abgelehnt. Im schwarz-grünen Koalitionsvertrag heißt es zu dem Thema: "Es herrscht Einvernehmen darüber, dass bei den Vorsorgeuntersuchungen Nachbesserungsbedarf besteht, um eine höhere Verbindlichkeit zu erreichen."
Vor rund einer Woche hat die Koalition einen Antrag erarbeitet, wonach ein verbindliches Erinnerungs- und Meldesystem für die U 6 (10. bis 12. Lebensmonat) und U 7 (21. bis 24. Lebensmonat) nach dem Vorbild von Schleswig-Holstein entwickelt werden soll. Das heißt, wenn Eltern zu einer der U-Untersuchungen nicht erscheinen, wird dies in einer zentralen Meldestelle erfasst. Die Eltern werden in diesem Fall erinnert beziehungsweise im Wiederholungsfall aufgesucht. Bis zum Sommer soll der Senat zudem ein Konzept erarbeiten, das ebenfalls über ein Erinnerungs- und Meldesystem die regelmäßigen Untersuchungen der Kinder von der Geburt bis zur Einschulung sicherstellt.