Hamburg. Im Dezember 2021 explodierte eine Gasflasche in Ottensen. Ein Wohnhaus wurde dabei direkt zerstört. Doch zu einem Prozess wird es nie kommen.
Anders als fahrlässig kann man es nicht beschreiben, als ein Mann im Dezember 2021 in seiner Kellerwohnung in Hamburg-Ottensen mit einer Gasflasche hantierte und es dadurch zu einer Explosion kam. Nicht nur das Mehrfamilienhaus an der Winterstraße wurde dadurch komplett zerstört, auch er selbst und eine weitere Person wurden dabei verletzt. Am Donnerstag, 21. November, hätte eigentlich der Prozess um den Fall beginnen sollen, daraus wird jedoch nichts.
Kurz vor Beginn der Verhandlung stimmte der Noch-nicht-Angeklagte dem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Hamburg zu. Nun muss er eine Geldstrafe von 140 Tagessätzen je 50 Euro zahlen. „Also insgesamt 7000 Euro“, wie Oberstaatsanwältin Mia Sperling-Karstens auf Abendblatt-Anfrage bestätigt.
Hamburg-Ottensen: Gasflasche explodierte im Wohnhaus – Täter wird nicht vor Gericht stehen
Der damals 22-Jährige habe im Dezember 2021 in seiner Wohnung an der Winterstraße mit einer Fünf-Kilo-Gasflasche hantiert, als Gas aus ihr herausströmte und sich entzündete. Wie genau, konnte bis jetzt nicht geklärt werden. Bei der anschließenden Explosion wurde der Mann schwer verletzt, wegen seiner Verbrennungen musste er in eine Spezialklinik gebracht werden. Er konnte erst später von der Polizei zu den Geschehnissen befragt werden. Eine weitere von den drei anderen sich zu dem Zeitpunkt im Haus befindlichen Personen wurde leicht verletzt.
Durch die Explosion wurde die komplette Fassade des Hauses weggerissen. Trümmerstücke flogen durch die kleine Straße in Ottensen. Einige Handwerker, die vor dem Haus gerade einen Transporter beluden, hatten an dem Tag mehr als nur einen Schutzengel. Sie alle kamen ohne einen Kratzer davon.
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Das Haus musste im Anschluss komplett abgerissen werden. Insgesamt entstand ein Sachschaden von knapp fünf Millionen Euro. Dass der damals 22-Jährige dennoch „nur“ eine Geldstrafe von 7000 Euro zahlen muss, liegt daran, dass sich die Höhe der Strafe stets an dem momentanen Einkommen der Beschuldigten orientiert.