Hamburg. „Perfekte Größe für eine Wurst“: 36-Jähriger soll eine ihm unterstellte Mitarbeiterin bei mehreren Gelegenheiten sexuell belästigt haben.
Kurz nach den massenhaften Übergriffen auf Frauen zum Jahreswechsel 2015/2016 war der Straftatbestand der sexuellen Belästigung ins Strafgesetzbuch aufgenommen worden. Seither hat es eine Vielzahl von Verfahren in der Sache gegeben, auch in Hamburg. Davor sah es anders aus: Für Klapse auf den Po, das Hinlangen an die Brust oder unerwünschte Umarmungen in sexueller Absicht existierte keine Strafnorm – was dazu führte, dass die berüchtigten Busengrapscher meist straffrei ausgingen. Solche Attacken waren besonders niederträchtig, wenn die Täter auch noch ein hierarchisches Gefälle ausnutzten.
Diese Gesetzeslücke füllt seit 2016 Paragraf 184i des Strafgesetzbuches. Wer sich deshalb schuldig gemacht hat, dem drohen bis zu zwei Jahre Haft oder eine Geldstrafe, in besonders schweren Fällen sind es sogar bis zu fünf Jahre Haft.
Elbe-Einkaufszentrum: Hamburger Filialchef wegen Sexattacke auf Kollegin vor Gericht
Das ist wichtig zu wissen – insbesondere für den Angeklagten, der vom kommenden Montag an (28. Oktober) vor dem Amtsgericht Blankenese steht. Denn der Filialleiter eines Fachgeschäfts im Elbe-Einkaufszentrum soll eine ihm unterstellte Kollegin gleich zweimal sexuell belästigt haben, so der Vorwurf der Hamburger Staatsanwaltschaft.
So soll der nicht vorbestrafte 36-Jährige im Januar 2024 „seine Genitalien an das Gesäß der dort tätigen Zeugin gedrückt und gerieben haben“, heißt es. Bei diesem Übergriff allein blieb es jedoch nicht. Als das mutmaßliche Opfer Ende Februar eine Bockwurst aß, soll er die Frau erneut bedrängt haben – erst mit den Worten, ihr Mund habe „die perfekte Größe für eine Wurst“. Dabei soll er einen „sogenannten ‚Blowjob‘“ angedeutet haben, so die Anklagebehörde. Anschließend habe er die Brust der Frau berührt.
Ausbilder der Staatsanwaltschaft belästigte Frauen und erhielt eine Geldstrafe
In einem Verfahren, das bundesweit Schlagzeilen gemacht hat, ist erst vor wenigen Tagen ein Ausbilder der Hamburger Staatsanwaltschaft wegen sexueller Belästigung zu einer Geldstrafe von 8400 Euro verurteilt worden. Der 57-Jährige hatte in der Behörde drei Frauen unter anderem auf Höhe des BHs über den Rücken gestrichen, scheinbar unbeabsichtigt an den Po gefasst oder sie „Süße“ genannt.
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Den Vorwurf stritt der Mann vor Gericht ab: Die Kolleginnen hätten ja auch etwas sagen können. Genau das konnten sie aber nicht, so das Gericht, da der Mann ihr Ausbilder gewesen sei und sie bei unbotmäßigem Verhalten um ihre berufliche Zukunft hätten fürchten müssen.