Hamburg. Nach langjährigen Querelen wechselte der denkmalgeschützte Katharinenhof 2022 den Besitzer, der konkrete Pläne hat. Woran es hakt.
„Gut Ding will Weile haben“, lautet ein Sprichwort. Wenn das immer zutrifft, dann wird es in diesem Fall besonders gut oder gar nichts mehr. Die Querelen um den Katharinenhof in Blankenese ziehen sich nun schon über Jahrzehnte hin.
Gleichbleibend ist dabei, dass das Gebäude – eines der bedeutendsten Herrenhäuser in den Hamburger Elbvororten – weiter vor sich hin modert. Auch der Besitzerwechsel vor zwei Jahren hat bislang keine Veränderungen gebracht – zumindest keine sichtbaren.
Hamburg-Blankenese: Seltenes Herrenhaus im Baurs Park sieht jämmerlich aus
Wer durch den Baurs Park Richtung Elbe spaziert, läuft an beschmierten Wänden, weiterhin abgezäunten, einst öffentlichen Parkflächen vorbei. Die Villa selbst sieht jämmerlich aus. Nur wenig erinnert an den Glanz der alten Zeiten, als Kaufmannsfamilien oder Reeder hier lebten.
Vielen Menschen in den Elbvororten ist das Gebäude auch als späterer Sitz des Ortsamtes und der Bücherhalle ein Begriff. Bis die Stadt Hamburg das schon damals sanierungsbedürftige Gebäude verkaufte. Das ist 15 Jahre her. Der damalige Käufer hatte sich mit einem Konzept gegen andere Bewerber durchgesetzt. Der Unternehmer aus Blankenese wollte ein „Center of Exellence“ und eine „Denkschmiede“ für die Luftfahrtbranche in dem Gebäude etablieren. In dem Nebenhaus sollten Kultur und Gastro ihren Platz finden.
Blankeneser Herrenhaus nun im Besitz wohlhabender Unternehmerfamilie
Machen wir die 13-jährige Leidensgeschichte kurz: Nach zahlreichen Problemen und Stillstand auf der Baustelle verklagte die Stadt den neuen Besitzer sogar zwischendurch. Am Ende wurde das Haus für 4,5 Millionen Euro über einen Immobilienmakler zum Verkauf angeboten. 2022 wechselte das Gebäude den Besitzer. Für welche Summe, ist unbekannt.
Bei den neuen Besitzern handelt es sich um Nachkommen einer Unternehmerfamilie, die zu den 500 reichsten Deutschen gezählt werden. Die Öffentlichkeit scheuen die Käufer bislang. Auch auf mehrfache Anfragen des Abendblatts wollte man sich zum Stand der Planung und Sanierung des Katharinenhofs derzeit nicht äußern.
Neue Eigentümer möchten Baugenehmigung zur Nutzung als Museum
Die Hamburger Kulturbehörde, die in das Projekt involviert ist, teilt mit: „Das Denkmalschutzamt steht im Kontakt mit den neuen Eigentümern, es gibt ein laufendes Baugenehmigungsverfahren zur Nutzung als Museum.“ Eine Baugenehmigung wurde beantragt, der Antrag befindet sich aber noch in der Prüfung. Und zwar beim zuständigen Bezirk Altona.
Von dort heißt es, dass der Bauantrag seit dem 30. März 2023 vorliegt. Beantragt und laut Abendblatt-Informationen auch vom Bauausschuss genehmigt wurde für das Haupthaus eine Nutzung als Ausstellungsort, Gastronomiebetrieb sowie Bürofläche. Für das Nebengebäude, die Remise, plant man im Erdgeschoss Büroflächen und im Obergeschoss Wohnungen. Hier sollen drei bis vier Künstlerwohnungen entstehen – eine „temporäre Residenz von Künstlern und Künstlerinnen mit zentraler Atelierfläche“, heißt es vom Bezirk. Doch es gibt einen Haken.
Blankenese: Museumspläne verzögern sich – wegen Brandschutzauflagen
Das Verfahren hängt nach Abendblatt-Informationen derzeit am Thema Brandschutz. Für die geplante Nutzung des Haupthauses bedarf es eines zweiten Fluchtweges. Das wiederum verträgt sich nicht mit dem Denkmalschutz.
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Auf Nachfrage, warum sich das Verfahren so in die Länge zieht und wie lange es voraussichtlich noch dauert, dazu hält sich der Pressesprecher des Bezirksamts Altona bedeckt. Mike Schlink sagt nur so viel: „Bei dem Bauantragsverfahren zum Katharinenhof handelt es sich um ein vergleichsweise komplexeres Verfahren, welches vom Bezirksamt Altona – wie alle anderen Bauprojekte auch – gewissenhaft bearbeitet wird.“
Beim erneuten Verkauf der Immobilie hätte die Stadt ein Vorkaufsrecht ziehen können. Darauf verzichtete man, weil das Konzept offenbar überzeugte. Und weil man sich auf eine Sanierungsverpflichtung mit den neuen Eigentümern verständigte. Diese sieht vor, dass innerhalb von zwei Jahren ab Vorliegen der Baugenehmigung die Arbeiten abzuschließen sind. Sprich: Die Uhr tickt erst, wenn die Genehmigung da ist.