Hamburg. 25-Jährige soll in ihrem Laden und bei sich zu Hause Kunden Spritzen gesetzt haben. Bezahlt wurde sie bar, eine Zulassung hatte sie nicht.

„Wer schön sein will, muss leiden“: So lautet ein Sprichwort. Doch nach einer Gesichtsbehandlung in einem Beautysalon in Ottensen wurde es den betroffenen Kunden und Kundinnen dann doch zu schmerzhaft. Die Betreiberin des Salons, die laut Staatsanwaltschaft gar keine entsprechende Zulassung für die Behandlungen hatte, muss sich nun in Hamburg vor Gericht verantworten.

Für Mittwoch, 22. November, ist nun der Termin am Gericht in Altona angesetzt – nachdem der Beginn der Hauptverhandlung am 8. November bereits verlegt wurde. Der angeklagten 25-Jährigen wird zur Last gelegt, in 46 Fällen gegen das Heilpraktikergesetz verstoßen zu haben. Dabei steht der Vorwurf von gefährlicher Körperverletzung im Raum.

Prozess Hamburg: Schmerzhaft – Behandlungen im Beautysalon vor Gericht

Die Angeklagte C. soll demnach bei 39 Kundinnen gegen Barzahlung in ihrem Beautysalon in Ottensen sowie in ihrer Wohnung in Osdorf Gesichtsbehandlungen durchgeführt haben. Dabei spritzte sie laut Anklage Hyaluronsäure unter die Haut – was bei den betroffenen Kundinnen jeweils starke Anschlussschmerzen verursacht haben soll.

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Die Behandlungen erfolgten zwischen 2020 und Februar 2023. Für ihre Behandlungen warb die heute 25-Jährige über das soziale Netzwerk Instagram. Das Geld für die Behandlungen wollte sie in bar. Mit den schmerzhaften Eingriffen soll sie laut Anklage insgesamt rund 10.000 Euro eingenommen haben.