Hamburg. In mindestens elf Fällen soll eine 35-Jährige die Sprizen gesetzt haben. Das Amtsgericht verurteilte sie jetzt in zwei Anklagepunkten.
In mindestens elf Fällen soll eine 35-Jährige ohne Erlaubnis Menschen Hyaluron-Spritzen verabreicht haben. Das Amtsgericht Hamburg verurteilte sie am Dienstag wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit dem Verstoß gegen das Heilpraktikergesetz zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren zur Bewährung. Das entsprach der Forderungen der Staatsanwaltschaft. Das Hyaluron war in den meisten Fällen für Lippenvergrößerungen verwendet worden.
Prozess Hamburg: Angeklagte hatte für die Therapie keine Zulassung
Die Frau hatte im Jahr 2020 mindestens elf Menschen ohne Zulassung Hyaluron und Hylase injiziert. „Ich gehe davon aus, dass das nur die Spitze des Eisbergs war“, erklärte die zuständige Richterin bei der Urteilsverkündung. Mehrere Zeuginnen gaben an, dass die Angeklagte ihnen Zertifikate gezeigt und versichert hatte, dass sie professionell arbeite. Sie habe ebenfalls erklärt, dass die Behandlungen in ihrem Wohnzimmer stattfänden, da ihr Studio im Umbau sei, wie weitere Zeuginnen erklärten.
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Nach der Urteilsverkündung beteuerte die Angeklagte, dass sie niemandem schaden wollte: „Es war nie meine Absicht jemandem wehzutun. Es tut mir leid.“ Die Verteidigung hatte auf eine Geldstrafe plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.