Hamburg. Hamburg wollte eigentlich in den Kaufvertrag der Volksbank einsteigen. Rechtsanwalt zweifelt Vorgehen des Senats an. Wie es weitergeht.

Für den Senat steht einiges auf dem Spiel. Mit der Ausübung des Vorkaufsrechts für den Fernbahnhof Altona will sich die Stadt nicht nur einfach eine Immobilie sichern. Hier geht es um mehr. Die Gegner der Verlegung des Bahnhofs zum Diebsteich sollen besänftigt werden. Denn nur der neue Bahnhof macht eine weitere Wohnbebauung des weitläufigen Altonaer Bahngeländes möglich. Die Neue Mitte Altona wäre also in Gefahr, falls der Kauf des Bahnhofs scheitern sollte. Und diese Gefahr ist groß – wenn man dem Rechtsanwalt Peter Oberthür glauben will.

Oberthür, Hamburger Baurechtsexperte, sagt: „Ich halte die Ausübung des Vorkaufsrechts für rechtswidrig.“ Denn im Fall des Bahnhofs seien auch Erbbaurechtsgrundstücke betroffen. Oberthür: „Aus dem Wortlaut des Paragrafen 24 des Baugesetzbuches ergibt sich eindeutig, dass dem Senat ein Vorkaufsrecht beim Kauf eines Erbbaurechtsgrundstücks nicht zusteht.“ Oberthür stützt damit die Argumentation der Volksbank Braunschweig Wolfsburg (Brawo).

Volksbank Braunschweig Wolfsburg wollte Bahnhof kaufen

Sie hatte den Bahnhof eigentlich erwerben wollen. Der derzeitige Eigentümer ist ein englisches Immobilienunternehmen. In den mit der Volksbank ausgehandelten Kaufvertrag will der Senat einsteigen. Aber die Volksbank Brawo spielt nicht mit. Sie hat Widerspruch gegen die Ausübung des Vorkaufsrechts eingelegt. Das Geldinstitut ist der Ansicht, dass ein Vorkaufsrecht bei Erbbaurechtsgrundstücken nicht möglich sei.

In der Finanzbehörde sieht man die Sache anders. Der ihr unterstellte Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen habe die Rechtslage geprüft. Demnach sei die Ausübung des Vorkaufsrecht an den verkauften Eigentumsgrundstücken rechtmäßig. „Verkauft wurden mehrere Grundstücke, die zwei zusammenhängende Flächen bilden“, heißt es. Dieser Zusammenhang von Erbbaugrundstücken mit Grundstücken ohne Erbbaurecht begründet offenbar aus Sicht des Senats die rechtssichere Anwendung des Vorkaufsrechts.

Erneute Prüfung des Vorkaufsrechts

Oberthür hält das für fragwürdig. „Der Zusammenhang der Grundstücke ergibt sich allein aufgrund einer Ausweisung im Bebauungsplan – dadurch aber wird ein Erbbaurechtsgrundstück nicht zu einem normalen Grundstück“, sagt er.

Das weitere Verfahren ist zunächst einmal klar. Über den Widerspruch der Volksbank Brawo muss die Behörde entscheiden, die das Vorkaufsrecht im Auftrag des Senats ausüben will: der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen. Mit anderen Worten: Die Behörde, die die Anwendung des Vorkaufsrechts für rechtmäßig hält, überprüft nun erneut, ob die Anwendung des Vorkaufsrechts rechtmäßig ist.

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Oberthür hält das für unsinnig. „Ich habe noch nie erlebt, dass ein Widerspruch bei einem Vorkaufsrecht Erfolg gehabt hat“, sagt er. Er schlägt vor, die Widerspruchsregelung abzuschaffen und den direkten Gang vors Verwaltungsgericht zu ermöglichen. „Andere Bundesländer haben das bereits getan.“

Der Brawo wird das nicht helfen. Sie muss zunächst die Entscheidung über ihren Widerspruch abwarten und kann dann erst klagen. Laut Oberthür könnte das Geldinstitut einem Eilverfahren die Rechtswidrigkeit der Ausübung des Vorkaufsrechts feststellen lassen: „Dann wäre die Bebauung der Vorkaufsrechts-Grundstücke über Jahre blockiert.“