Hamburg. Richter wollen prüfen, ob bei der Baugenehmigung gegen geltendes Umweltrecht verstoßen wurde. Behörde steht unter zeitlichem Druck.
Die Arbeiten zur Errichtung einer Flüchtlingsunterkunft in Blankenese dürfen bis auf Weiteres nicht fortgesetzt werden. Das Hamburger Verwaltungsgericht verhängte am Mittwoch einen vorübergehenden Baustopp. „Damit dürfen bis zu einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts über das Eilverfahren die Bau-, insbesondere die Baumfällarbeiten nicht fortgesetzt werden“, erklärte das Gericht.
Zur Begründung führten die Richter an, dass der Eilantrag der Antragssteller nicht offensichtlich ohne Aussicht auf Erfolg sei. Insbesondere seien die geltend gemachten umweltrechtlichen Verfahrensansprüche zu prüfen. Der Erlass der Zwischenverfügung, das heißt die sofortige Untersagung aller Vorarbeiten für den Bau der Folgeunterkunft, sei daher geboten, damit vor der erforderlichen näheren Prüfung im Eilverfahren keine unumkehrbaren Tatsachen geschaffen würden.
Baugenehmigung kollidiere mit Umweltrecht
Am Dienstag war beim Verwaltungsgericht ein Eilantrag gegen die Baugenehmigung für die Unterkunft eingegangen. Rüdiger Nebelsiek, der einen Anwohner vertritt, erklärte, die Baugenehmigung sei überraschend schnell erteilt worden. Akteneinsicht habe er nicht erhalten. Zudem sei seine im Auftrag von Anwohnern im Beteiligungsverfahren eingereichte Stellungnahme kaum berücksichtigt worden. Es gebe auf dem Grundstück schützenswerte Pflanzen und Tiere. Die Baugenehmigung kollidiere mit dem Europäischen Umweltrecht.
Ebenfalls am Dienstag hatten Blankeneser Bürger die Zufahrt zu der Sackgasse Björnsonweg – dort soll das Flüchtlingsdorf errichtet werden – mit Hilfe von Privatautos versperrt und somit Baumfällarbeiten verhindert. Am Björnsonweg soll eine Einrichtung für 192 Flüchtlinge gebaut werden. Geplant ist ein Pavillondorf in sogenannter Holzrahmenbauweise.
Baumfällsaison ist Ende März ausgelaufen
Die städtischen Behörden stehen unter zeitlichem Druck. Die reguläre Baumfällsaison sei Ende März ausgelaufen, erklärte das Altonaer Bezirksamt. Sollte die Sondererlaubnis nicht bis diesen Freitag wahrgenommen werden, müsse erneut geprüft werden. Das Fällen von Bäumen wäre dann frühestens von Juli an möglich.
Nach den Worten von Susanne Schwendtke, Sprecherin des städtischen Flüchtlingsheimbetreibers „Fördern & Wohnen“, handelt es sich mehrheitlich um junge Bäume, die gefällt werden sollen. In den vergangenen Tagen habe man zudem geprüft, ob Vögel darin nisten. Ferner seien seltene Pflanzen umgepflanzt worden. Schwendtke bestätigte, dass am Montag eine Biologin von einer Person angepöbelt worden sei. Die Expertin hatte Bäume markiert.
Ursprünglich sollte 2015 mit dem Bau der Unterkunft begonnen werden. Eine Umweltverträglichkeitsanalyse und eine Studie zum Artenschutz hatten den Start der Arbeiten verzögert.
in einer vorherigen Version des Artikels wurde versehentlich "Pflegen und Wohnen" statt "Fördern und Wohnen" als städtischer Betreiber der Flüchtlingsheime genannt.