Mülheim. Aldi legt Einspruch ein und will den Vorwurf der Irreführung nicht akzeptieren. Nun liegt auch ein überraschendes Urteil gegen Lidl vor.

Der Streit um Dubai-Schokolade geht weiter. Aldi Süd wehrt sich gegen das zu Jahresbeginn verhängte Verkaufsverbot für das angesagte Produkt. Der Mülheimer Discounter hat Widerspruch gegen die Entscheidung des Landgerichts Köln eingelegt. Das bestätigte eine Konzern-Sprecherin.

Das Landgericht Köln hatte am 2. Januar 2025 eine einstweilige Verfügung gegen Aldi Süd erlassen, die dem Unternehmen den Verkauf der Schokolade vorläufig verbietet. Ein Produkt darf in Deutschland demnach nur dann als „Dubai-Schokolade“ oder ähnlich bezeichnet werden, wenn es in Dubai hergestellt wurde oder einen sonstigen geografischen Bezug zu Dubai hat, hieß es im Beschluss. Die Richter warnen vor Irreführung: „Der Durchschnittsverbraucher entnimmt der Bezeichnung ,Dubai Handmade Chocolate‘ in der konkreten Benutzungsform die Aussage, dass die Schokolode in Dubai hergestellt ist“, schreiben sie. „Der Hinweis ,Herkunft: Türkei‘ auf der Rückseite ist nicht geeignet, diesen Irrtum auszuräumen. Ein erheblicher Teil der Verbraucher wird diese Klarstellung aufgrund der kleinen Schrift und der Position des Hinweises nicht zur Kenntnis nehmen.“

Lidl darf weiter Dubai-Schokolade aus der Türkei verkaufen

Den Vorwurf und das Verkaufsverbot will Aldi Süd nicht auf sich sitzen lassen, zumal der Discounter die Verfahrenskosten in Höhe von 50.000 Euro tragen soll. Geklagt hatte der Süßwarenimporteur Andreas Wilmers, der in Dubai hergestellte Schokolade der Marke Fex exklusiv in Deutschland und Europa verkauft. Fex gilt neben dem Label Fix als der einzige Hersteller, der die Schokolade handgemacht mit Engelshaar und Pistaziencreme vor Ort in Dubai in begrenzten Mengen produziert und deshalb deutlich höhere Preise pro Tafel aufruft.

Wilmers hatte neben Aldi Süd auch das Bochumer Start-up Kiki‘s Kitchen und den Doscounter Lidl abgemahnt. Doch der Aldi-Rivale wurde nicht mit einem Verkaufsverbot belegt, obwohl seine Schokolade auch aus der Türkei kommt. Das zuständige Landgericht Frankfurt wies den Unterlassungsantrag gegen Lidl in dieser Woche zurück. Der Discounter darf seine Dubai-Schokolade weiterhin verkaufen. Im Beschluss hieß es, dass man der Begründung des Landgerichts Köln nicht gänzlich folgen könne. Kunden würden bei der Aufmachung der Lidl-Schokolade nicht zwingend davon ausgehen, dass das Gesamtprodukt in Dubai hergestellt worden sei. Gestaltungsmerkmale, die darauf hinwiesen, fehlten demnach, so die Richter. (mit dpa)

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