Berlin. Vorsorge bei Hautkrebs, Ultraschall der Brust: Manche Patienten müssen sogar für Kassenleistungen zahlen, wie eine Umfrage enthüllt.

Ob beim Hautarzt, Augenarzt, Orthopäden oder Frauenarzt: Manche Patienten müssen beim Arztbesuch für Behandlungen bezahlen, die eigentlich von den Krankenkassen übernommen werden. Dies hat ein Verbraucheraufruf der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ergeben, bei dem zwischen Februar und September rund 300 Meldungen eingegangen sind. Die Auswertung zeigt, dass manche Behandlungen ungerechtfertigt als Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) angeboten werden, obwohl diese eigentlich eine Kassenleistung sind.

„Verbraucher und Verbraucherinnen müssen darauf vertrauen können, dass sich ärztliches Handeln einzig am Bedarf der Patienten ausrichtet. Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, ihre Patienten und Patientinnen wahrheitsgemäß darüber aufzuklären, welche Leistungen unter welchen Bedingungen von der Krankenkasse übernommen werden“, kritisierte Michaela Schröder, Geschäftsbereichsleiterin Verbraucherpolitik im vzbv: „Eine Praxis ist keine Verkaufsfläche.“ Die Verbraucherzentrale fordert deshalb von der Bundesregierung eine Stärkung der Patientenrechte. „Patientinnen und Patienten müssen besser vor fragwürdigen IGeL-Praktiken geschützt werden.“

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    Beispiel Frauenarztpraxis: Patientinnen berichten, dass sie für die Ultraschalluntersuchung der Brust bis zu 165 Euro selbst zahlen mussten, obwohl ein begründeter Verdacht auf eine bösartige Veränderung oder eine Überweisung vorlag. Frauen berichteten, dass sie für das Einsetzen einer Spirale zahlen mussten, obwohl sie aufgrund ihres Alters Anspruch auf diesen Eingriff als Kassenleistung hatten.

    Brustkrebs BH Ultraschall: Eine Frau hält sich die Hände vor ihre Brust.
    Ultraschall-Untersuchung kann helfen: Je früher Brustkrebs erkannt wird, desto höher sind die Heilungschancen. © gettyimages/bymuratdeniz | Unbekannt

    Mancher Arzt verlangt für Kassenleistung trotzdem Geld

    Fälle aus der Augenarztpraxis: Notwendige Kontrolluntersuchungen und Tests zur Feststellung der Sehstärke wurden bei manchen Verbrauchern als Selbstzahlerleistungen abgerechnet. Auch die Bestimmung des Vitamin-D-Wertes im Blut, die unter bestimmten Voraussetzungen Kassenleistung ist, musste in einigen Fällen selbst bezahlt werden. Das notwendige Vitamin D wurde zum Teil nur auf Privatrezept verschrieben, so die vzbv.

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    Besonders viele Beschwerden (26 Prozent) gab es über Hautärzte: Obwohl die Hautkrebsfrüherkennung ab dem 35. Lebensjahr alle zwei Jahre von der Krankenkasse übernommen wird, sollten Patienten die Kosten für die Screenings selbst tragen oder Zuzahlungen leisten. Teilweise waren dies bis zu 90 Euro, so die vzbv. Viele Beschwerden gab es auch über Augenärzte, Orthopäden sowie Ärzte der Allgemein- und Inneren Medizin.

    Männlicher Rücken mit vielen Muttermalen.
    Menschen mit vielen Muttermalen sollten sich regelmäßig auf Hautkrebs untersuchen lassen. © imageBROKER/JürgenxWiesler | Unbekannt

    In 19 Prozent der eingegangenen Meldungen berichten Verbraucher, dass sie von ihren Ärzten vor der Behandlung nicht über die privat zu tragenden Kosten informiert worden seien. Zwei Drittel (66 Prozent) sagen wiederum, dass sie trotz der Kosten die medizinische Leistung in Anspruch genommen haben.

    „Es überrascht nicht, dass Patientinnen und Patienten zusätzliche Kosten in Kauf nehmen. Ihre Verhandlungsposition wird dadurch geschwächt, dass Termine bei anderen Ärzten und Ärztinnen meist nur mit erheblichen Wartezeiten oder teils gar nicht zu bekommen sind. Das erhöht die Zahlungsbereitschaft“, so Schröder. Dabei sind Untersuchungen meistens kostenlos, wenn erhöhte Krankheitsrisiken vorliegen oder Erkrankungen bereits vorliegen.