Berlin. Wer saniert, kann auf Förderung vom Staat hoffen. Ein Experte erklärt, wie man an das Geld kommt – und welchen Fehler viele machen.
Geld vom Staat gibt es nicht nur, wenn Hausbesitzer ihre alte Heizung gegen eine klimafreundlichere tauschen wollen. Auch für viele andere Sanierungsmaßnahmen stehen Fördermittel zur Verfügung. Julian Schwark, Schornsteinfeger, Energieberater und Mitglied im Vorstand des Bundesverbands des Schornsteinfegerhandwerks, erklärt, wie man an das Geld kommt und warum auch knappe Kassen kein Hindernis sein müssen.
Herr Schwark, es gibt viel nachzuholen bei der Gebäudesanierung in Deutschland. Wenn Hausbesitzer das angehen wollen – für welche Sanierungsmaßnahmen bekommen sie Geld vom Staat?
Im Prinzip für alle Bauteile, die im weiteren Sinn zur Außenhülle des Gebäudes zählen: Außenwände, Fenster, Kellerdecken, Bodenplatten, Dächer, oberste Geschossdecken. Alles, was irgendwie nach außen abschirmt.
Wie findet man das richtige Förderprogramm für das, was man machen will?
Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten: Wenn so viel saniert werden soll, dass das Haus hinterher einen Effizienzhaus-Standard erfüllt, wird das über die KfW gefördert. Wenn man diese umfangreiche Sanierung nicht will, kann man einzelne Änderungen über die sogenannte Einzelmaßnahmenförderung der Bundesförderung für effiziente Gebäude, BEG, fördern lassen.
Wie komme ich an das Fördergeld für die Sanierung?
Die Einzelmaßnahmen laufen – anders als die Förderung für den Heizungstausch – über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, BAFA. Hier kann man entweder selbst einen Antrag stellen oder das durch einen Energieberater machen lassen. Es gibt für dieses Förderprogramm eine gesetzliche Pflicht zur Mitwirkung eines Energieberaters – der erste Schritt ist also, einen zu engagieren. Da geht es um Qualitätssicherung, weil man da viel falsch machen kann. So soll verhindert werden, dass öffentliche Gelder verschwendet werden.
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Und wie finde ich einen Energieberater?
Einen Energieberater findet man zum Beispiel über die Energieeffizienz-Expertenliste. Der nächste Schritt ist dann häufig, einen individuellen Sanierungsfahrplan erstellen zu lassen. Damit verdoppelt sich nämlich die förderfähige Summe und man bekommt fünf Prozent mehr Förderung. Häufig geht es ja um Projekte, die sowieso anstehen, weil die Außenwand Risse im Putz hat zum Beispiel oder die Fenster kaputt sind. Das kann man dann koppeln mit Energiesparmaßnahmen.
Was muss ich vorbereitet haben für den Antrag?
Seit dem 1. Januar muss man vor dem Antrag ein Angebot von einem Handwerker einholen für die Leistung, die man will. Dieses Angebot muss eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten. Das heißt, wenn man aus irgendeinem Grund keine Fördergelder bekommt, kann man von dem Angebot zurücktreten. Und der Energieberater muss bestätigen, dass das geplante Bauvorhaben den Richtlinien des Förderprogramms entspricht.
Was heißt das?
Jedes Bauteil hat bestimmte technische Werte, die es nach der Sanierung erreichen muss, das ist die Voraussetzung dafür, dass es Geld gibt. Das sind sogenannte U-Werte: Die geben an, wie gut ein Bauteil dämmt. Bestandsfenster haben in der Regel einen U-Wert zwischen zwei und drei. Ein förderfähiges Fenster hat einen von 0,95. Mit dem entsprechenden Dokument des Energieberaters stellt man dann den eigentlichen Antrag.
Hat sich an dieser Förderung etwas geändert mit dem Heizungsgesetz?
Eine Sache ist völlig neu: Man kann die Zuschüsse, die man bekommt, jetzt kombinieren mit einem Ergänzungskredit. Das Geld aus der Förderung erhält man nämlich erst, wenn die Arbeiten abgeschlossen sind. Wenn man aber nicht genug Geld zurückgelegt hat, um in Vorkasse zu gehen, bis die Förderung da ist, kann man jetzt mit dem Förderbescheid des BAFA zur Bank gehen und sagen, ich brauche einen Kredit. Für Menschen mit einem Jahreseinkommen von unter 90.000 Euro gibt es vergünstigte Kredite, für alle drüber zu marktüblichen Zinsen. Das heißt: Auch mit null Euro auf dem Konto kann ich teure, notwendige Maßnahmen durchführen lassen. Und sobald das Fördergeld da ist, bezahlt man davon den Kredit.
Kann ich die Förderung nur einmal nutzen?
Nein. Die förderfähige Summe gilt pro Wohneinheit und pro Jahr. Ich kann also in einem Jahr neue Fenster fördern lassen, und im nächsten Jahr ein neues Dach. Mein Eindruck ist, dass viele Leute das nicht wissen. Wir haben immer wieder Projekte, wo in der Vergangenheit Förderung liegengelassen wurde.
Der Staat unterstützt die Sanierung aber auch über das Einkommenssteuergesetz. Auch hier kann ich energetische Sanierungsmaßnahmen steuerlich geltend machen. Wenn ich im selben Jahr die Fenster und das Dach sanieren will, kann ich das eine über BEG-Förderung unterstützen lassen und das andere über die Steuererleichterung. Wer sich jetzt ärgert, dass er saniert hat und keine Förderung beantragt hat: Vielleicht ist es noch nicht zu spät. Es lohnt sich zu prüfen, ob man das nachträglich noch über die Steuererklärung nutzbar machen kann.
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