Berlin. Für Verbraucher muss es so einfach wie möglich sein, Geräte reparieren zu lassen. Doch der Umwelt zuliebe muss das auch Grenzen haben.
Europa will weg von der Wegwerfmentalität. Per Gesetz plant Brüssel, Verbraucherinnen und Vebrauchern das „Recht auf Reparatur“ einzuräumen. Vertreter der EU-Staaten haben sich darauf endlich geeinigt. Das ist gut und sinnvoll: 35 Millionen Tonnen Müll kommen pro Jahr in Europa zusammen, weil Produkte nicht repariert, sondern durch Neuware ersetzt werden.
Nun werden die neuen Vorgaben nicht jede einzelne Tonne davon verhindern können. Aber Verbrauchern eine einfachere Reparatur möglich zu machen und Hersteller in die Pflicht zu nehmen, ist der richtige Weg. Bislang ist das vielfach zu aufwendig. Hersteller müssen zwar auch jetzt schon Ersatzteile für eine gewisse Zeit vorhalten, für Reparierbarkeit sorgen und Leitfäden für die Fehlerbehebung veröffentlichen, doch wirklich praktikabel ist das für den Kunden oft nicht.
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Und auch bei dem neuen „Recht auf Reparatur“ wird es auf die genaue Ausgestaltung ankommen. Wenn Verbraucher wochenlang warten müssen, bis Waschmaschine, Kühlschrank oder Smartphone wieder funktionieren, bleibt die Vorgabe aus Brüssel ein Papiertiger. Natürlich ist dabei auch der Preis ein Faktor. Heute ist die größte Hürde für Verbraucherinnen und Verbraucher, dass die Kosten für eine Reparatur im Verhältnis zum Neukauf eines Geräts nicht gering genug sind. Die EU erhofft sich durch die Vorgaben aber mehr Wettbewerb im Reparaturmarkt – und somit ein Sinken der Kosten.
Deutschland hätte nicht auf Brüssel warten müssen, kann aber jetzt viel aufholen
Reparaturen im großen Stil werden aber nicht ohne die Hersteller möglich sein. Hier bleibt die Frage, inwieweit es möglich sein wird, den Anbietern Vorgaben zur Reparierbarkeit ihrer Geräte zu machen. Ziehen Haier, Miele, Samsung und Co. nur bedingt mit, wird der Teileaustausch weiter schwerfallen. Denn eines kann auch die EU nicht verhindern: Hersteller werden weiterhin vor allem am Verkauf von Neugeräten verdienen.
Bis das Gesetz der große Wurf wird, dauert es ohnehin noch. Die formale Zustimmung von Parlament und EU-Staaten gilt zwar als Formsache. Mehr Zeit dürfte es aber danach in Anspruch nehmen, die Vorgaben in nationales Recht umzusetzen. Deutschland hätte in dieser Hinsicht nicht auf Brüssel warten müssen. Jetzt gilt es, einiges nachzuholen. Denn andere Staaten wie Frankreich sind weiter.
Dort gibt es schon seit 2021 einen sogenannten „Reparatur-Index“, der wie das Farbschema für die Energieeffizienz anzeigt, wie leicht ein Gerät zu reparieren ist. In Österreich fördert der Staat die Reparatur: Wer dort kaputte Elektro- und Elektronikgeräte reparieren, lässt, bekommt die Hälfte der Reparaturkosten vom Staat zurück, maximal 200 Euro pro Reparatur. Deutschland hingegen verlässt sich derzeit noch auf einige regionale Initiativen und zivilgesellschaftliches Engagement – etwa durch Repair-Cafés, die es mittlerweile in vielen Städten gibt.
Energieeffizientere Geräte: Manchmal muss die alte Technik einfach in den Müll
Doch alter Technik neues Leben einzuhauchen darf nach wie vor auch Grenzen haben. In jenen Bereichen, wo Innovationen so rasant fortgeschritten sind, dass Verbraucher ohnehin kein Interesse mehr an dem Altgerät haben, dürfte eine längere Nutzbarkeit weiterhin keine Frage von Reparierbarkeit sein.
Und auch die Umwelt wird es uns nicht danken, wenn wir perspektivisch die 20 Jahre alte Waschmaschine erneut zum Laufen bringen – nur, weil das handwerklich machbar ist. Denn technisch wie auch in Sachen Effizienz entwickeln Hersteller Geräte stets weiter. Geht es ums Energie- oder Wassersparen, kann es somit nach wie vor sinnvoll sein, einfach ein Neugerät zu kaufen – und dem Altgerät eben doch den Weg zum Schrottplatz zu weisen.