San Francisco/Washington. Zehn Jahre nach ihrer Einführung ist der Bitcoin erwachsen geworden. Die US-Börsenaufsicht genehmigt den Handel mit Krypto-ETF.
Nun können börsengehandelte Fonds (ETFs) in den USA, mit denen direkt in Bitcoin investiert werden kann (Bitcoin-Spot-ETFs), an der Börse notiert werden. Bereits seit Monaten wird spekuliert, dass die US-Börsenaufsicht diesen Schritt geht. Dies hatte dem Bitcoin-Kurs starken Auftrieb verliehen.
Nun ist es so weit: Erste Finanz-Produkte sollen bereits ab Donnerstag zu kaufen sein. Genehmigt wurden unter anderem Anträge der Investment-Schwergewichte Blackrock und Fidelity.
Bitcoin-ETF: Börsenaufsicht bleibt skeptisch
SEC-Chef Gary Gensler äußerte sich in der Mitteilung seiner Behörde allerdings skeptisch: „Bitcoin sind zuvorderst ein spekulativer und volatiler Vermögenswert, die auch für illegale Aktivitäten wie Geldwäsche, Umgehung von Sanktionen und die Finanzierung von Terrorismus verwendet werden.“ Die Genehmigung bestimmter ETF sei keine Genehmigung oder Unterstützung von Bitcoin im Allgemeinen. „Investoren sollten angesichts einer Myriade Risiken, die Bitcoin und Bitcoin-basierte Finanzprodukte mitbringen, vorsichtig bleiben.“
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Bitcoin-Kurs legt kräftig zu
Ein gewisser Erfolg wird den nun genehmigten Finanzprodukten wohl dennoch zugesprochen: Analysten der britischen Standard Chartered Bank, SCB, schätzten diese Woche, dass solche ETF zwischen 50 und 100 Milliarden US-Dollar schwer werden könnten – was den Preis eines Bitcoin auf bis zu 100.000 US-Dollar treiben könnte. Konservativere Schätzungen gehen von rund 55 Milliarden aus.
Mit der nun herrschenden Gewissheit reagierte der Bitcoin-Kurs zunächst euphorisch: Der Kurs legte in den Stunden nach der SEC-Entscheidung kräftig zu. Kurz nach Mitternacht deutscher Zeit war ein Bitcoin rund 48.000 US-Dollar wert, was einem Zuwachs von über drei Prozent entsprach – innerhalb weniger Stunden. In der Nacht gab der Kurs dann allerdings deutlich nach.
Grünes Licht kam nicht freiwillig
Die SEC sperrte sich jahrelang gegen die Erlaubnis für Spot-ETFs. Das grüne Licht jetzt gab sie auch nicht ganz freiwillig. Vergangenes Jahr hatte die Aufsichtsbehörde nach der Ablehnung eines Antrags der Firma Grayscale eine Niederlage vor Gericht einstecken müssen.
Ein Berufungsgericht befand, die Entscheidung sei willkürlich gewesen, da die SEC nicht den Unterschied zu zugelassenen anderen Anlagen deutlich gemacht habe. ETFs auf Bitcoin-Zukunftskontrakte waren bereits 2021 zugelassen worden.
Kurz danach preschte zunächst Blackrock mit einem Antrag vor – und allgemein wurde davon ausgegangen, dass die SEC nach der Gerichtsentscheidung wenig Spielraum für ein Nein habe. Das trug zum Kursanstieg des Bitcoin seit dem vergangenen Jahr bei. (pcl/mit dpa)