Bad Berleburg. . Nach der rund einstündigen Beweisaufnahme sah Joachim Ebsen alle Tatvorwürfe als „voll umfänglich erwiesen an“. Der Oberstaatsanwalt hatte einem 25 Jahre alten Mann unterschiedliche Delikte vorgeworfen. Nach einer verbalen Auseinandersetzung in der Königstraße hat der gebürtige Biedenkopfer eine Gartenlaube in Brand gesetzt und das in einem Zustand verminderter Schuldfähigkeit.

Der 25-Jährige stand wohl bei allen Taten unter Alkoholeinfluss – auch als er mit seinem Mobiltelefon unter 110 die Leitstelle in Siegen kontaktiert, um eine Schlägerei in einer Gaststätte zu melden, an der auch der Wirt beteiligt sei. Das war genauso an den Haaren herbeigezogen wie ein weiterer „Missbrauch von Notrufen“.

Ein anderes Mal behauptet er, von Unbekannten entführt worden zu sein. Alle Taten ereigneten sich im Frühjahr vergangenen Jahres, genau wie eine üble Bedrohung, die Richter Torsten Hoffmann und seine beiden Schöffinnen zum Glück nur selten verhandeln müssen. Opfer ist dieses Mal eine 42 Jahre alte Verwaltungsfachangestellte, die auf den Rollstuhl angewiesen ist.

Der Laaspher beschimpfte die Frau nicht nur so wörtlich als „Krüppel“, er drohte außerdem, ihrem Ehemann Gewalt antun zu wollen. „Ich hatte Angst, weil ich mich nicht wehren konnte“, sagte die 42-Jährige im Zeugenstuhl. Wer so etwas macht, hat Probleme. Laut einem von Hoffmann verlesenen Attest sind es bei dem Arbeitslosen gleich mehrere. Laut Psychiater leidet er an an einer kombinierten Persönlichkeitsstörung in Verbindung mit einer starken Alkoholabhängigkeit. Bereits im zarten Alter von zehn Jahren hat er das erste Mal mit Mitschülern die Flasche kreisen lassen, seit dem 15. Lebensjahr dann regelmäßig.

Bei Straftaten unter Alkoholeinfluss

In den vergangenen sechs Jahren will er dann trocken gewesen sein, und das ohne fremde Hilfe, bis zum besagten Mai und bis zu den angeführten Straftaten. Das würde erklären, warum der Täter bei Alkoholkonzentrationen von „nur“ 1,25 Promille so ausgerastet ist. Ein geübter Trinker, so Oberstaatsanwalt Ebsen, hätte so einen Wert locker weg gesteckt. Noch etwas ist vor Gericht behandelt worden: Im Tatzeitraum ist der Laaspher durch eine suizidale Handlung aufgefallen. Mit einem Teppichmesser ritzte er sich in die Arme, außerdem drohte er, sich das Leben nehmen zu wollen. Die psychische Erkrankung wurde abschließend vom Schöffengericht im Urteil berücksichtigt.

Neben einem Jahr auf Bewährung muss der junge Mann seine Termine bei der ambulanten Suchtberatung fortsetzen. Zusätzlich muss er 200 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten und 200 Euro zahlen – Schadenswiedergutmachung für die angekokelte Gartenlaube. Lässt er sich zudem noch einmal etwas zu schulden kommen, suchen „wir etwas Stationäres für sie“, drohte Hoffmann dem Beschuldigten noch während der Beweisaufnahme mit schwedischen Gardinen.