Erndtebrück/Bad Berleburg. Die Anlagen sind im Genehmigungsverfahren. Was zu Windradtypen und Standorten bereits bekannt ist und wie Naturschutz bewertet wird.

Zurzeit läuft die Offenlegung der Pläne, denn noch sind sie nicht genehmigt. Aber die zwei Windparks mit insgesamt 15 Anlagen in Erndtebrück und Bad Berleburg sorgen für Diskussionen.

Unsere Aufgabe ist es, die Interessen des Naturschutzes zu vertreten.
Prof. Dr. Klaudia Witte - Vorsitzende des Beirats der Unteren Naturschutzbehörde

„Unsere Aufgabe ist es, die Interessen des Naturschutzes zu vertreten“, sagt Prof. Dr. Klaudia Witte. Die Biologin ist im Ehrenamt Vorsitzende des Beirates der Unteren Naturschutzbehörde beim Kreis Siegen-Wittgenstein und beobachtet die Entwicklung rund um Windkraft im Wald genau. „Windkraft gehört auf versiegelte Flächen, zum Beispiel in Industriegebiete“, sagt die Universitätsprofessorin. Speziell mit den Eingriffen in Natur- und Landschaftsschutz hat die Grünen-Politikerin Probleme. Im Beirat gehe es darum, den Belangen des Naturschutzes größtmögliches Gewicht zu verleihen und einen Ausgleich zu den Interessen der Investoren zu schaffen. „Manchmal kommen dabei auch sehr gute Ideen heraus, die wir den Investoren mit auf den Weg geben“, so Witte. Der Diskussion und Sitzung am kommenden Dienstag, 14. Mai, möchte sie nicht vorgreifen. Aber sie hat auch eine realistische Einschätzung dazu, wie machtvoll die Einwendungen des Beirates auf den Bauantrag sind, bei dem die Naturschützer als Träger öffentlicher Belange gehört werden. „In den meisten Fällen können wir den Bau nicht verhindern.“

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Standort Erndtebrück

Aber was ist genau geplant? Die Firma ATE Windpark Erndtebrück GmbH & Co. KG, will laut den Genehmigungsunterlagen neun Anlagen in einem Dreieck zwischen Altenteich, Ludwigseck und dem Erndtebrücker Kernort errichten. Das Unternehmen plant mit Anlagentypen des Herstellers Nordex, die beispielsweise unterschiedliche Rotordurchmesser und Gesamthöhen haben sollen. So sollen die Anlagen 1,2,5,9 eine Nabenhöhe von 82,5 Metern und einen Rotordurchmesser von 133,2 Metern haben. Die Anlagen 3,4,6,7 haben eine Nabenhöhe von 14,7 Metern und einen Rotordurchmesser von 149,1 Metern. Die Anlage 8 wird mit 118 Metern Nabenhöhe und 163 Metern Rotordurchmesser geplant.

Das Unternehmen geht dabei von einem Flächenbedarf von insgesamt ca. 7,58 Hektar aus. Das sind 0,84 Hektar je Anlagenstandort. Nicht eingerechnet sind aber die externen Zuwegungen.

Der Beirat der Unteren Naturschutzbehörde soll die Auswirkungen auf Tier- und Pflanzenwelt genau untersuchen müssen. Neben der Beeinträchtigung des Landschaftsbildes geht es vor allem um Fledermäuse, Brutvögel, Wildkatzen und die Haselmaus, die für diesen Bereich als wahrscheinlich angesehen werden. Und dafür macht die Vorlage der Unteren Landschaftsbehörde bereits Vorschläge wie Schutzabschaltungen für errichtete Anlagen bzw. die Beachtung von Brutzeiten beim Bau oder das schonende Entnehmen von Holz. Hinzu kommen Ausgleichsmaßnahmen.

„Die jeweils standortbezogen gutachterlich erstellten ökologischen Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierungen ermitteln für die Errichtung der Anlagen nach Fertigstellung aller Arbeiten insgesamt einen ökologischen Biotopwertverlust in Höhe von 38.252 Punkten“, heißt es dazu. Es ergebe sich ein Kompensationsbedarf für die Biotop-Inanspruchnahme. „Diese Kompensation soll durch die Entwicklung von standortheimischen Laubwäldern auf ehemaligen Fichtenforst-Flächen bzw. Kalamitäts- und Rodungs-Flächen erfolgen. Diese Maßnahme soll im Sinne der Multifunktionalität auch gleichzeitig als forstrechtliche Kompensation dienen“, lautet ein Vorschlag. Außerdem geht es um Geld: „Das Ersatzgeld beläuft sich laut Antragsunterlagen auf insgesamt 725.355,54 Euro.“

Standort Bad Berleburg

In Bad Berleburg plant die Firma KE Energy Holding GmbH & Co. KG, aus dem hessischen Münchhausen sechs Anlagenstandorte zwischen Sassenhausen und Richstein. Hier wird mit Vestas V 162 Anlagen geplant. Die haben eine Nabenhöhe von 169 Metern, 162 Meter Rotordurchmesser und eine Nennleistung von 6,2 Megawatt. Hier wird mit einem Flächenverbrauch von 9,88 Hektar, das entspricht 1,65 Hektar je Anlage, gerechnet. Nur ein Fünftel davon werde aber dauerhaft beeinträchtigt, heißt es.

Bei den möglichen betroffenen Tierarten wird neben der Fledermaus besonders der Baumpieper und die Haselmaus erwähnt. „Die jeweils standortbezogen gutachterlich erstellten ökologischen Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierungen ermitteln für die Errichtung der Anlagen nach Fertigstellung aller Arbeiten insgesamt einen ökologischen Biotopwertverlust in Höhe von 3.362 Punkten.“ Außerdem sollte ein Ersatzgeld von 708.825,76 Euro fällig werden.

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