Erndtebrück. Familienvater aus Erndtebrück wegen Volksverhetzung auf YouTube verurteilt. Der Staatsanwaltschaft sucht den Auslöser für die Tat.
Weil er allen Homosexuellen in einem Kommentar auf YouTube den Tod wünschte, musste sich ein 47-Jähriger Familienvater vor dem Amtsgericht Bad Berleburg verantworten.
Der Angeklagte aus Erndtebrück hatte im März 2023 ein YouTube-Video über die Reaktionen von Passanten auf ein schwules Paar kommentiert. In seinem Kommentar äußerte er, dass es zu viele „Schwule“ gäbe und dass man diese töten solle. Der 47-Jährige wurde daraufhin wegen Volksverhetzung und der Verbreitung von Inhalte, die die Öffentlichkeit aufstacheln von der Staatsanwaltschaft angeklagt.
„Zur Tatzeit war ich wahrscheinlich auch betrunken“
„Es war für uns alle eine schlimme Situation“, versucht der Beschuldigt sein Verhalten vor Gericht zu erklären. Zur Zeit der Tat habe es viele Probleme in seiner Familie gegeben und er sei oft betrunken gewesen. „Zur Tatzeit war ich wahrscheinlich auch betrunken“, meint er. Er schäme sich für sein Verhalten. „Wir haben unsere Kinder eigentlich anders erzogen. Sie sollen jeden akzeptieren, wie er ist“, erklärt der Vater zweier Kinder. Er könne sich nicht mehr erklären, warum er den Kommentar verfasst hat.
Kein Zusammenhang zwischen Situation und Tat
Auf die eindringliche Frage von Oberamtsanwalt Markus Urner, ob sich seine Situation denn durch das Schreiben des Kommentars verbessert habe, antwortet der Beschuldigte: „Ich würde niemals wieder so etwas schreiben.“ Der Oberamtsanwalt stellt klar: „Es gab überhaupt keinen Zusammenhang zwischen seiner Situation und dem, was er geschrieben hat.“ Deshalb sei die Tat auch durch nichts zu rechtfertigen. Urner plädierte auf eine Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu 55 Euro.
Der Rechtsanwalt des Beschuldigten Marc Beer betonte, dass sein Mandant von Anfang an vollumfänglich geständig gewesen war, weshalb er eine geringere Geldstrafe für ausreichend hielt. Der Angeklagte entschuldigte sich daraufhin und beteuerte, niemals wieder eine solche Tat zu begehen.
Verurteilt zu Geldstrafe
Richter Torsten Hoffmann verurteilte den Angeklagten wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 50 Euro. Für den Angeklagten spreche, dass er noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten war und dass er sich geständig und reuevoll zeige. Hoffmann erläuterte jedoch, dass sich besonders die Verbreitung eines solchen Kommentars über das Internet und die damit verbundene mediale Aufmerksamkeit strafverschärfend auswirken. Auch die direkte Forderung des Todes von Homosexuellen wirke sich strafverschärfend aus. „Ich gehe davon aus, dass sie sowas nicht wieder verbreiten (...) oder auch nur denken werden“, sagte der Richter abschließend zum Angeklagten.