Bad Laasphe. Getrennt lebendes Paar aus Bad Laasphe im Streit wegen der Kinder. Der Onkel greift zum Telefonhörer und droht dem Vater mit Mord.

Ein 54-jähriger aus Hanau musste sich vor dem Amtsgericht in Bad Berleburg verantworten, weil er dem Ehemann seiner Nichte am Telefon gedroht haben soll, ihn umzubringen.

Sein 34-jähriges mutmaßliches Opfer hatte im August 2023 das Wohnhaus seiner Frau in Bad Laasphe aufgesucht. Dort lebt seine Frau mit ihrer Mutter und den gemeinsamen Kinder. Das Paar war zu diesem Zeitpunkt getrennt. Der Angeklagte behauptete, dass es dem 34-jährigen Opfer verboten war, sich in der Nähe seiner Kinder aufzuhalten. Aus diesem Grund sei dem Mann der Besuch seiner Kinder auch verwehrt worden. Das haben weder das Opfer noch der Angeklagte bestritten.

„ Ich mach dich tot!“

Opfer
schildert die Bedrohung durch den Onkel seiner Frau

Am Haus der Ehefrau kam es dann zu einer verbalen Auseinandersetzung. Die Schwester des Angeklagten informierte ihren in Hanau lebenden Bruder daraufhin telefonisch über den Vorfall. Deshalb rief der Angeklagte das mutmaßliche Opfer von Hanau aus an. In diesem Gespräch kam es ebenfalls zum Streit. Das Opfer sagte aus, der Angeklagte habe ihm auf türkisch gesagt: „Ich mach dich tot!“

Vor Gericht bestritt der Beschuldigte die Bedrohung. Er berichtete seinerseits von einem schon lange bestehenden „Familienproblem“ mit dem Kläger. Seine Nichte habe sich von ihrem Mann trennen wollen, woraufhin dieser handgreiflich geworden sei. „Er hat sich bedroht gefühlt, weil sie von ihm weg gehen wollte“, meint der Angeklagte. Es sei „Kinderkacke“, dass er nun vor Gericht stehe, da er niemandem etwas getan habe.

Familienstreitigkeiten in der Familie klären

Auf die mehrfache Frage von Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel, warum man die Sache nicht den Behörden überlassen habe, meinte der Beschuldigte: „Wir sind in Deutschland, aber wir sind Südländer.“ Deshalb habe man versucht, eine solche Familienstreitigkeit erst einmal unter sich zu lösen.

Da es keinerlei Beweise für eine Morddrohung gab, Aussage gegen Aussage steht, und das Gericht keine Gefahr einer Wiederholung des Vorfalls sieht, wurde das Verfahren eingestellt.

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