Bad Berleburg/Siegen. Vor Gericht gesteht der 18-Jährige den Diebstahl -doch es ist nicht das erste Mal, dass er in Berleburg auf der Anklagebank sitzt.
Am Dienstagmorgen musste sich ein 18-Jähriger, derzeit wohnhaft in Erndtebrück, vor dem Bad Berleburger Amtsgericht wegen eines Diebstahls verantworten. Vor Ort zeigte er sich geständig und kam mit einer Verwarnung und einer Geldbuße davon. Doch was war eigentlich geschehen?
Am 31. Juli dieses Jahres war der 18-Jährige in Siegen unterwegs, wo er gegen 13 Uhr eine Bluetooth-Box im Wert von 49,99 Euro aus einem Geschäft stehlen wollte. Dafür steckte der junge Mann das Gerät in seine Jackentasche und wollte so das Geschäft unbemerkt verlassen. „Das war schon sehr dumm“, gab er nun vor dem Jugendgericht in Bad Berleburg zu. Immerhin ereignete sich die Tat nur einen Tag bevor der 18-Jährige – aufgrund anderer Delikte – einen Termin bei der Jugendgerichtshilfe hatte. „Sie wussten also, dass da noch etwas auf Sie zukommt“, ermahnte ihn Richter Torsten Hoffmann.
Denn: Am 6. Oktober dieses Jahres saß der junge Mann schon einmal auf der Anklagebank. Damals wurde er aufgrund von Volksverhetzung verurteilt, absolvierte anschließend einen sozialen Trainingskurs, der ihm nach eigenen Aussagen gutgetan hatte. „Die Maßnahme half mir dabei zu verstehen, dass es falsch war, was ich tat.“ Weitere Verfahren in anderen Bereichen wurden in der Vergangenheit eingestellt. „Eine weitere Einstellung kommt heute daher nicht mehr in Frage“, so der Richter. Das sah auch Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel ähnlich. Sie wandte in ihrem Plädoyer das von der Jugendgerichtshilfe empfohlene Jugendstrafmaß an und plädierte dafür, den 18-Jährigen zu verwarnen und ihm eine Geldbuße in Höhe von 300 Euro aufzuerlegen. „Sie haben sich geständig eingelassen, sorgen für ihr Kind und haben mittlerweile einen Job. Dennoch aber darf man nicht vergessen, dass sie bereits mehrfach straffällig aufgefallen sind“, sagte sie.
Richter Torsten Hoffmann sah dies ähnlich und verwarnte den 18-Jährigen mit einer Geldbuße in der von der Staatsanwaltschaft geforderten Höhe. Das Urteil ist rechtskräftig. Ein Urteil, für das sich am Ende sogar der Angeklagte bedankte. „Danke, dass ich so die Möglichkeit habe, mich weiterhin um mein Kind zu kümmern.“