Erndtebrück. 57-Jähriger wurde verurteilt, weil er einem Mädchen mehrfach Nachrichten und Nacktbilder geschickt und nach einem Treffen gefragt hat.
Die Nachrichten haben „harmlos angefangen, dann wurden sie spezifischer“, sagte das heute 17-jährige Opfer als Zeugin vor Gericht aus. Mehrfach hatte der Angeklagte im Oktober 2020, die damals noch 13-Jährige nach einem Treffen gefragt, schlug als Ort einen Van mit verdunkelten Scheiben vor, weil sie dort keiner sehe. Der 57-Jährige schickte ihr ein Bild seines unbekleideten Unterkörpers, löschte es aber kurz darauf wieder und schrieb: „Ich habe Angst, dass das Bild die Runde macht.“ Immer wieder schrieb er das Mädchen an, fragte nach Treffen und ob er ihr Fotos schicken könnte. Das Mädchen wies ihn auf den Altersunterschied hin und sagte, dass sie in ein paar Tagen erst 14 Jahre alt werde. „Das Alter spielt keine Rolle. Ich werde dich zu nichts zwingen, das könnte ich auch nicht. Das ist alles auf freiwilliger Basis“, so eine Chatnachricht des Angeklagten, die während der Verhandlung verlesen wurde.
Zum 14. Geburtstag schickte der Angeklagte dem Mädchen als „Geschenk“ zwei Bilder von seinem Intimbereich, der zum größten Teil mit der Bildbearbeitungsfunktion am Handy übermalt wurde. „Ich wusste gar nicht, wie ich damit umzugehen habe“, sagte die Zeugin nun vor Gericht aus.
Mädchen sagt als Zeugin vor Gericht aus
Aus den Chatnachrichten, die als Beweismaterial gesicherten wurden, geht auch hervor, dass der Angeklagten dem Mädchen Geld für verschiedene sexuelle Handlungen geboten hatte, worauf sie aber nicht einging. „Ich hatte Angst mich irgendjemanden anzuvertrauen“, sagte die Zeugin, deswegen dauerte es auch bis Januar 2021, dass sie bei der Polizei eine Anzeige machte. „Am Anfang war es schwer, ich musste mich damit abfinden und habe versucht, damit abzuschließen. Die Einladung vor Gericht hat alles nochmal hochgetrieben“, so die 17-Jährige. „Hut ab, dass Sie den Mut hatten, mit jemanden darüber zu sprechen und sich der Verhandlung stellen“, sagte Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel.
Die Chatnachrichten räumt der Angeklagte vor Gericht ein. „Das fällt in den Bereich, wo die Familie auseinander gebrochen ist. Der Angeklagte ist bis heute in psychologischer Behandlung“, sagte sein Rechtsanwalt Daniel Nierenz zur Verteidigung. Außerdem habe der Erndtebrücker zu diesem Zeitpunkt viel Alkohol konsumiert und das Alter des Mädchens nicht gekannt. Aussagen, die während der Verhandlung Zweifel aufkommen lassen: „Die Chatverläufe zeigen, dass die Zeugin hat ganz klar auf ihr Alter hingewiesen hat. Wenn Sie denken, Sie können sich da herausreden, ist da ganz schlecht“, sagte Judith Hippenstiel.
Angeklagte erhielt bereits eine Gefährderansprache
Kontakt habe der Angeklagte nie alleine mit dem Mädchen gehabt, sie haben sich nur auf dem Spielplatz getroffen, als sie mit seiner neunjährigen Tochter spielte. Einmal lud er sie zu einem Treffen an der Hauptschule ein, um seine Tochter zu trösten, die von der Trennung der Eltern mitgenommen sei. Seit der Anklage findet auch der Kontakt des 57-Jährigen zu seiner Tochter nur noch unter Aufsicht statt. Der Angeklagte habe Angst, wie sich das nach einem Urteil weiter entwickele, sagte der Rechtsanwalt in der Vehrandlung.
Vor Gericht entschuldigte sich der Angeklagte bei der Zeugin für seine Taten. Vorstrafen hat der Erndtebrücker keine, allerdings fand im April 2020 – einige Monate vor der Tat – eine Gefährderansprache statt, weil er einem anderen Kind Nachrichten geschickt hatte. Der Vorfall wurde strafrechtlich nicht verfolgt.
Das Urteil
„Für mich ist der Sachverhalt bewiesen, ich habe keine Zweifel an der Aussage der Zeugin“, sagte Judith Hippenstiel. Vor allem „die Penetranz des Angeklagten, der immer wieder nach einem Treffen und nach Bildern fragte“ obwohl die Zeugin nicht reagierte, war ihr aufgefallen. Die Vertreterin er Staatsanwaltschaft forderte eine Freiheitsstrafe von elf Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt werden könnte – mit 150 Stunden gemeinnütziger Arbeit: „Nicht da, wo Kinder und Jugendliche sind“, fügte sie hinzu.
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Rechtsanwalt Nierenz sah eine Strafe von sechs bis acht Monaten als „ausreichend“, weil das Strafverfahren massiven Einfluss auf seinen Mandaten gehabt habe. Er warf die Frage auf: „Wo ist die Geschichte geschmacklos und wo ist sie schon pornografisch?“
Richter Torsten Hoffmann sah ganz klar den Vorwurf der „pornografischen Schrift“, wie es vor Gericht heißt, erfüllt. Er verurteilte den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wird. Mit der Auflage von 120 Stunden gemeinnütziger Arbeit, die über den Bewährungszeitraum von drei Jahren zu leisten sind.