Bad Berleburg. Weil ein Angeklagter nicht zur Gerichtsverhandlung erschien und ein gefälschtes Attest vorlegte, steht er nun erneut vor Gericht.

Am 29. August vergangenen Jahres erschien der geladene Angeklagte nicht vor dem Amtsgericht in Bad Berleburg. Als Entschuldigung ließ er dem Gericht per E-Mail eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu kommen – um 9.23 Uhr am selben Morgen von einem Arzt aus Dortmund. „Das Attest war eine absolute Fälschung. Das ist der Strafbestand der heutigen Verhandlung“, sagte Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel in der Verhandlung am Dienstagmorgen. Der 30-jährige Angeklagte erschien aber auch zu diesem Gerichtstermin nicht.

Richter Torsten Hoffmann stellte einen Strafbefehl wegen Urkundenfälschung aus. Nun erwartet den Angeklagten eine Freiheitsstrafe von drei Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wird, inklusive 120 Stunden gemeinnützige Arbeit. Der Strafbefehl wird per Post zugestellt werden. Dazu bekommt der Angeklagte Rechtsanwalt Norbert Hartmann aus Bad Berleburg als Pflichtverteidiger zur Seite gestellt.