Bad Berleburg. Gleich zweimal wurde ein 33-Jähriger mit über 1,6 Promille auf dem Fahrrad erwischt. Nun wartet eine deftige Geldstrafe auf ihn.
Innerhalb von drei Wochen wurde ein 33-jähriger Berleburger zweimal betrunken von der Polizei auf dem Fahrrad erwischt. Am 25. Oktober 2021 war die Polizei durch eine Meldung auf den Angeklagten aufmerksam geworden, weil er in Schlangenlinien fuhr. „Er fuhr entgegen der Fahrtrichtung auf dem Gehweg. Dabei hat er den ganzen Gehweg ausgenutzt und ist den Fahrzeugen am Rand sehr nah gekommen“, sagte ein Polizeibeamter vor Gericht aus. Der Angeklagte habe vor Ort gesagt, er habe über eine Flasche Wodka vor Fahrtantritt getrunken, so der Polizist. Die Blutprobe ergab einen Alkoholwert von 1,85 Promille.
Kurz darauf, am 13. November 2021, sah eine Polizeistreife den Mann, wie er mit einer „Schlange an Autos hinter sich“ auf der Poststraße fuhr. „Als er die Polizei gesehen hat, ist er auf den Gehweg gefahren und abgestiegen. Das war sehr wackelig und die Fahrweise unsicher“, sagte der Polizeibeamte, der auch bei dieser Tat vor Ort war. „Beim zweiten Mal habe ich das Fahrrad geschoben, habe aber keinen, der das bezeugen kann“, sagte der Angeklagte vor Gericht. Doch der Polizist ist sich sicher, den 33-Jährigen fahrend auf der Fahrbahn gesehen zu haben. Auch hier ergab die Blutprobe einen Alkoholwert von 1,62 Promille.
1,6 Promille ist absolute Fahruntauglichkeit beim Fahrrad
Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel sah in beiden Fällen eine „vorsätzliche Begehung“ – denn der Angeklagte war bereits „einschlägig“ vorbestraft und spätesten bei der zweiten Tat, habe er gewusst, dass es eine Straftat sei. „Über 1,6 Promille ist absolute Fahruntauglichkeit beim Fahrrad. Ihm war bewusst, dass er betrunken war, er ist Schlangenlinien gefahren“, sagte Hippenstiel.
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Der Angeklagte ist bereits mehrfach vorbestraft. Zuletzt im November 2023 für Urkundenfälschung und Betrug, weil er zwei Überweisungsträger fälschte und sie bei der Bank einreichte und so insgesamt 1200 Euro auf sein eigenes Konto überwies. Dafür bekam er eine Geldstrafe von 600 Euro. Richter Torsten Hoffmann bezog diese Geldstrafe in sein aktuelles Urteil mit ein und verurteilte den Berleburger zu einer neuen Geldstrafe von insgesamt 130 Tagessätzen zu je 15 Euro – zusammengerechnet also 1950 Euro.