Bad Berleburg. Es war eine kurze Fahrt, die den 28-Jährigen vor Gericht brachte. Dort zeigte er sich geständig. Die Hintergründe.

„Vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis“ - so lautete die Anklage gegen einen 28-Jährigen, der sich am Dienstagmittag aus diesem Grund vor dem Bad Berleburger Amtsgericht verantworten musste. Am 28. Juli 2023 vergangenen Jahres soll er gegen 13.05 Uhr mit einem Auto in Bad Berleburg unterwegs gewesen sein - ohne gültige Fahrerlaubnis. Die wurde ihm bereits zwei Mal entzogen. Eine Tat, die der Angeklagte vor Gericht einräumte.

„Er braucht eine Fahrerlaubnis für seinen Job und befand sich schon in der Vorbereitung für die MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung). Er ist sich seiner Situation bewusst“, so Verteidiger Carsten Marx, der hinzufügt, dass es sich bei der gefahrenen Strecke nur um wenige Meter gehandelt habe. „Das waren vielleicht zehn Meter“, bestätigt auch der Angeklagte, der sich vor Gericht einsichtig zeigte. „Ihr Geständnis spricht für sie“, so Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel. „Aber Sie wissen auch, dass Sie einige Voreintragungen im Bundeszentralregister haben - unter anderem wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis.“ Am Ende plädierte sie für eine Geldstrafe, „die jedoch spürbar sein muss“ und zwar in Höhe von 100 Tagessätzen zu je 25 Euro. Desweiteren plädierte sie dafür, eine Sperre von sechs Monaten zu erteilen. Verteidiger Carsten Marx schloss sich dem Plädoyer an.

Am Ende verurteilte ihn Richter Torsten Hoffmann zu einer Geldstrafe in Höhe von 100 Tagessätzen zu je 25 Euro. Des weiteren wird die Ordnungsbehörde angeordnet, vor Ablauf von sechs Monaten keine Fahrerlaubnis zu erteilen.