Bad Berleburg. Der Streit zwischen den Eheleuten eskaliert derart, dass der Mann (25) handgreiflich wird. Vor Gericht gab er die Tat überraschend zu.

Vor dem Amtsgericht Bad Berleburg musste sich am Dienstagmorgen ein 25-Jähriger verantworten, nachdem er im Frühjahr 2023 seine Frau mit einem gefährlichen Gegenstand geschlagen haben soll. Am Ende jedoch wurde das Verfahren gegen ihn gegen die Auflage, 100 Sozialstunden zu leisten, eingestellt.

Konkret vorgeworfen wurde dem Angeklagten, dass er in der Nacht vom 31. März auf den 1. April 2023 seine Ehefrau in deren Wohnung in Bad Berleburg mit dem Kabel eines Mehrfachsteckers mehrfach auf den Rücken und das Gesäß geschlagen haben soll. Die Frau erlitt hierdurch Hämatome. Eine Tat, die der Angeklagte bereits zu Beginn vor Gericht zugab. „Es tut mir wirklich leid. Ich möchte die Tat zugeben und mich entschuldigen“, räumte der in Syrien geborene Mann ein. „Wir haben uns gestritten und sie war total nervös und schrie mich an. Ich habe versucht, sie zu beruhigen, doch sie beruhigte sich nicht.“ Im Zuge des Streites habe er dann mit dem Kabel, das er laut eigener Aussage zur Tatzeit in der Hand hielt, auf seine Frau eingeschlagen. „Ich hatte nicht vor, sie zu schlagen. Das war auch nur einmal - und definitiv das letzte Mal. Das hätte nicht passieren dürfen“, sagt der 25-Jährige.

Klare Worte an den Angeklagten

Mittlerweile habe sich das Paar wieder vertragen und sei weiterhin zusammen, auch wenn sie in getrennten Wohnungen leben. Das bestätigte auch seine Frau vor Gericht. „Wir haben uns vertragen. Es gab nur das eine Problem. Seitdem haben wir keine Probleme mehr. Es läuft gut zwischen uns.“ Zu der Tat selbst wollte sie sich nicht äußern, machte als Ehefrau von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch.

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Dass er sich vor Gericht geständig zeigte und keine Eintragungen im Bundeszentralregister hat, spreche für den Angeklagten. „Das hat man wirklich selten“, sagte Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel, die dennoch klare Worte für die Tat fand: „Für Körperverletzungen im häuslichen Umfeld hat die Staatsanwaltschaft keinerlei Verständnis. Die Verletzungen Ihrer Frau waren nicht unerheblich, ich hoffe, das ist Ihnen bewusst“, sagte sie. „Bei solchen Taten willigt die Staatsanwaltschaft für gewöhnlich keiner Einstellung des Verfahrens ein. Daher hoffe ich inständig, dass Sie hier die Wahrheit gesagt haben, dass so etwas nie wieder vorkommt.“ Am Ende wurde das Verfahren gegen die Auflage von 100 Sozialstunden eingestellt. Die muss der 25-Jährige binnen vier Monaten ableisten.